Ergänzungswahl der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Kunst und Gestaltung:
In der Fakultät Kunst und Gestaltung ist der Sitz der Gleichstellungsbeauftragten vakant. Das Mandat besteht für die Restamtszeit bis zum 30.09.2025
Details zur Wahldurchführung finden Sie hier.
Ergänzungswahl zum erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Architektur und Urbanistik:
In der Gruppe der Hochschullehrer wird im erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Architektur und Urbanistik für die Restamtszeit bis zum 30.09.2025 ein Sitz vakant.
Details zur Wahldurchführung finden Sie hier.
Die Ergänzungswahlen finden zeitgleich im November 2024 statt.
Wer wählt? | Anzahl Mandate | Anzahl Sitze | Amtszeit |
---|---|---|---|
Hochschullehrer*innen | Im paritätisch besetzten Senat: 1 Vertreter*in pro Fakultät Im erweiterten Senat: 2 Vertreter*innen pro Fakultät sowie 1 zusätzliche*r Vertreter*in der Fakultät mit dem größten Wahlbereich | Im paritätisch besetzten Senat: 4 Sitze Im erweiterten Senat: 9 Sitze | 3 Jahre |
akademische Mitarbeiter*innen In der Fakultät Kunst und Gestaltung bilden die akademischen Mitarbeiter*innen einen gemeinsamen Wahlbereich mit den akademischen Mitarbeiter*innen des Gewährleistungsbereichs. | 1 Vertreter*in pro Fakultät | 4 Sitze | 3 Jahre |
Studierende | 1 Vertreter*in pro Fakultät | 4 Sitze | 1 Jahr |
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie volljährige Auszubildende | 4 Vertreter*innen | 4 Sitze | 3 Jahre |
Wer wählt? | Anzahl Mandate | Amtszeit |
---|---|---|
Hochschullehrer*innen | Im paritätisch besetzten Fakultätsrat: 2 Vertreter*innen pro Fakultät Im erweiterten Fakultätsrat: 5 Vertreter*innen pro Fakultät | 3 Jahre |
akademische Mitarbeiter*innen | 2 Vertreter*innen | 3 Jahre |
Studierende | 2 Vertreter*innen | 1 Jahr |
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung | 2 Vertreter*innen | 3 Jahre |
Wer ist vorschlags- und wahlberechtigt? | Alle Mitgliedergruppen unabhängig von der Wahlbereichszuordnung | |
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Wer ist wählbar? | alle weiblichen Mitglieder der Universität | |
Wer wird für welche Amtszeit gewählt? | - 1 Gleichstellungsbeauftragte pro Fakultät | 3 Jahre 3 Jahre 1 Jahr |
Wer bildet einen Wahlbereich? | - jede Fakultät - der Gewährleistungsbereich - die Studierenden |
Wer wählt? | Wie viele Mandate sind zu vergeben? | Welche Amtszeit? |
---|---|---|
studentische, wissenschaftliche, künstlerische Assistenten, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen | 3 Vertreter*innen | 1 Jahr |
Wer wählt? | Wie viele Mandate sind zu vergeben? | Welche Amtszeit? |
---|---|---|
die von der Graduierungskommissionen der Fakultäten angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden | 8 Mitglieder 4 Stellvertreter*innen | 2 Jahre |
Wer wählt? | Wie kann gewählt werden? | Welche Amtszeit? |
---|---|---|
Professor*innen, Juniorprofessor*innen und promovierte Wissenschaftler | in der von der DFG vorgegebenen Fächerstruktur und der dort angegebenen Anzahl der zu vergebenden Sitze pro Fach | 4 Jahre |
Dem Wahlvorstand gehören an:
• Prof. Dr. Silvio Beier - Vorsitzender (Fakultät Bau- und Umwelt)
Prof. Dr. Jürgen Melzner (Fakultät Bau- und Umwelt) als Stellvertretung
aus der Gruppe der Hochschullehrer
• Christina Kleffel - Stellvertretende Vorsitzende (Universitätsbibliothek)
Christiane Lewe (Fakultät Medien) als 1. Stellvertretung
Jannis Leuther (Fakultät Medien) als 2. Stellvertretung
aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
• Sarah Kinder (Fakultät Bau und Umwelt)
aus der Gruppe der Studierenden
• Manuela Steinmetz (Universitätsbibliothek)
Konstanze Bleul (Dezernat Forschung) als Stellvertreterin
aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Aufgaben des Wahlvorstandes:
Der Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
Dem Wahlprüfungsausschuss gehören an:
• Dr. Steffi Heine (Justitiariat) als Vorsitzende
• Prof. Dr.-Ing. habil. Carsten Könke (Fakultät Bau- und Umwelt)
aus der Gruppe der Hochschullehrer
Dr. Martin Kästner (Fakultät Bau- und Umwelt)
Dr. Thomas Haupt (Fakultät Bau- und Umwelt) als Stellvertretung
aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
• Julia Dahrendorf (Fakultät Medien)
aus der Gruppe der Studierenden
• Yvonne Puschatzki (Universitätskommunikation)
Uta Winkler (Dezernat Forschung) als Stellvertretung
aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses:
Der Wahlprüfungsausschuss ist für alle Prüfungen zuständig, die Wahlen nach der Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar betreffen. Ihm obliegen Entscheidungen über Widersprüche gegen Beschlüsse des Wahlvorstandes, Entscheidungen über Widersprüche gegen die Zuordnung zu einer Fakultät, Entscheidungen aufgrund von Beanstandungen des Wahlleiters/ der Wahlleiterin sowie Entscheidungen über Wahlanfechtungen im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens.
Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
In jeder Fakultät und im Gewährleistungsbereich wird je ein Wahlausschuss gebildet. Die Mitglieder dieser Wahlausschüsse werden vom jeweiligen Dekan/ von der jeweiligen Dekanin bzw. vom Kanzler/ von der Kanzlerin benannt.
Es wird ein studentischer Wahlausschuss für alle Fakultäten gebildet. Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses werden vom Vorstand des Studierendenkonvents benannt.
Die Wahlausschüsse bestehen in den jeweiligen Fakultäten aus:
• je ein*e Vertreter*in
aus der Gruppe der Hochschullehrer
aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Der Wahlausschuss besteht im Gewährleistungsbereich aus:
• je zwei Vertreter*innen
aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
aus der Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Der studentische Wahlausschuss besteht in den jeweiligen Fakultäten aus:
• je zwei Vertreter*innen pro Fakultät
aus der Gruppe der Studierenden
Aufgaben der Wahlausschüsse:
Die Wahlausschüsse unterstützen den Wahlvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, insbesondere bei der Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidierenden und, soweit erforderlich, bei der öffentlichen Vorstellung der Kandidierenden und der Auszählung der Stimmen. Der Wahlvorstand kann dem studentischen Wahlausschuss weitere Aufgaben bei der Durchführung der Wahlen übertragen. Die Mitglieder sind zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
Die POLYAS GmbH unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar bei der Durchführung der Online-Wahl für die an der Universität zu besetzenden Gremien und stellt für diese Zwecke der Universität die Wahlsoftware "POLYAS" zur Verfügung. Die Wahlsoftware ist auf die Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen individuell angepasst und ermöglicht eine einfache, verlässliche und transparente Online-Wahl. Alle personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten verbleiben bei der Universität und werden bis auf die Daten der Kandidierenden für die Stimmzettel nicht an die POLYAS GmbH weitergegeben. Die POLYAS GmbH handelt als Auftragsverarbeiter nach Weisung der Universität und kooperiert mit vertrauenswürdigen Partnern. Die POLYAS GmbH ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und gewährleistet die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen.
Das Wahlamt untersteht dem Kanzler als Wahlleiter und organisiert die Wahlen zu den Gremien:
• Senat
• Fakultätsrat
• Beirat für Gleichstellungsfragen
Das Wahlamt unterstützt die Organisation und Durchführung der Wahlen
• zum Assistentenrat
• zum Promovierendenrat
• zu den studentischen Fachschaftsräten
• der DFG-Fachkollegien
Das Wahlamt ist Geschäftsstelle des
• Wahlleiters
• Wahlvorstandes
• Wahlprüfungsausschusses
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Daher informieren wir Sie durch unseren Datenschutzhinweis, zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten und der Kandidierenden die Bauhaus-Universität Weimar zur Durchführung der Wahlen erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Ihnen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.
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