Diese Kandidierenden wurden vom Wahlvorstand zur Wahl zugelassen:
Sehr geehrte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät Architektur und Urbanistik,
an der Fakultät Architektur und Urbanistik findet eine Ergänzungswahl zum erweiterten Fakultätsrat in der Gruppe der Hochschullehrer*innen für die Restamtszeit bis 30.09.2025 statt.
Die Ergänzungswahl wird im Zeitraum vom 20. November 2024 bis 24. November 2024 als Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt.
Im erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Architektur und Urbanistik wird ab dem 01.04.2025 ein Mandat zu besetzen sein, ohne dass hierfür Nachrücker*innen zur Verfügung stehen.
Diejenigen Kandidierenden, die in dieser Ergänzungswahl für den vakanten Sitz kein Mandat erringen, werden Nachrücker*innen.
Die Wahl findet organisatorisch gemeinsam mit der Ergänzungswahl zum Beirat für Gleichstellungsfragen der Fakultät Kunst und Gestaltung statt.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses: 08.-12. November
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 12. November
Online-Wahl: 20.-24. November
0. | Wahlbekanntmachung und Terminplan, Beschluss des Wahlvorstandes | 08.11.2024 |
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 08.11.2024 |
2. | Offenlegung des Wahlverzeichnisses (mit Stichtag 08.11.2024) | 08.11. – 12.11.2024 |
3. | Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis | 08.11. – 12.11.2024 |
4. | Beginn der Einreichung von Wahlvorschlägen | 08.11.2024 |
5. | Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 12.11.2024 |
6. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n | 12.11.2024 |
7. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 13.11.2024
|
8. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 15.11.2024 |
9. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 19.11.2024 |
10. | Online-Wahl | 20.11. (ab 9 Uhr) – 24.11.2024 (bis 23.59 Uhr) |
11. | Auswertung der Wahl, Stimmauszählung Online-Wahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung durch Wahlvorstand | 25.11.2024 |
12. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 25.11.2024 |
13. | Information an die Mandatsträger*innen (1 Tag Ablehnungsfrist) | 25.11.2024 |
14. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 27.11.2024 |
Die Vertreter*innen der Mitgliedergruppen in den Gremien werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung in den Gremien bilden gemäß § 21 Abs. 2 ThürHG die Professoren und Juniorprofessoren die Gruppe der Hochschullehrer.
Zur Gruppe der Hochschullehrer gehören auch die bereits berufenen und bis zu ihrer Einstellung mit der Vertretung ihrer künftigen Professorenstelle beauftragten Personen sowie die Seniorprofessoren.
Vorschlags-, wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das der Mitgliedergruppe im jeweiligen Wahlbereich angehört.
Mitglieder der Universität sind die an der Universität nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich Tätigen. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Der Stichtag wird auf den 08.11.2024 festgesetzt. Soweit bei hauptberuflich Tätigen die Arbeitspflichten ruhen (etwa während der Dauer einer Beurlaubung), ruht auch deren aktives und passives Wahlrecht.
Kein Mitglied ist bei der Wahl in mehr als einer Gruppe oder mehr als einer Fakultät wahlberechtigt. Wahlberechtigte sind in der Fakultät wahlberechtigt, in der sie überwiegend tätig sind. Ist eine überwiegende Tätigkeit nicht feststellbar, erfolgt die Zuordnung durch das Wahlamt.
Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zu Schließung des Wahlverzeichnisses durch den Betroffenen/die Betroffene beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind Offenlegungstage vom 08.11.-12.11.2024 eingeplant.
Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Formular oder Online-Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".
Fristende: 12.11.2024
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidierenden verteilt. Für den Fall, dass für mehrere Kandidierende die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los. Kandidierende, die keinen Sitz mehr erhalten, sind nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Nachrücker*innen.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlamt ist der 12.11.2024.
Wahlvorschläge können nur für Wahlberechtigte, die im Wahlverzeichnis aufgeführt sind, unterbreitet werden. Jede/jeder wahlberechtigte Hochschullehrer*in kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter (Online-Formular) zu erfolgen.
Die Wahlvorschläge müssen Name, Vorname und Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der/des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.
Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein. Die Zusendung hat über das bereitgestellte Online-Formular, das dem Wahlamt zugeht, zu erfolgen.
Sie erhalten nach Absenden Ihres Wahlvorschlages eine Bestätigungs-E-Mail, dass Ihr Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Sobald Ihre Kandidatur vom Wahlvorstand zugelassen wurde, erhalten Sie einen Link für die Erstellung Ihres persönlichen Steckbriefes. Der Steckbrief wird vom Wahlamt freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie den Steckbrief ändern, eine erneute Freigabe des Steckbriefes erfolgen muss. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 19.11.2024 möglich. Im Steckbrief ist auf die gestellten Fragen einzugehen. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 20.11.2024 um 9 Uhr und endet am 24.11.2024 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Der Wahlberechtigte muss sich mit seinem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem der Wahlberechtigte mit seinen Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Jeder/jede Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Die Online-Wahl startet am 20.11.2024 ab 9 Uhr und endet am 24.11.2024 um 23.59 Uhr.
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