Diese Kandidatinnen wurden vom Wahlvorstand zur Wahl zugelassen.
Sehr geehrte Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung der Fakultät Kunst und Gestaltung,
der Sitz der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Kunst und Gestaltung ist vakant. Das Mandat besteht für die Restamtszeit bis zum 30.09.2025. Zudem werden Stellvertreterinnen gesucht, die sich aus den Nachrückerinnen bilden. Zur Kandidatur können sich nur weibliche Kandidierende aufstellen lassen.
Die Ergänzungswahl im Beirat für Gleichstellungsfragen wird im Zeitraum vom 20. November 2024 bis 24. November 2024 als Online-Wahl (elektronische Wahl) durchgeführt.
Die Wahl findet organisatorisch gemeinsam mit der Ergänzungswahl zum erweiterten Fakultätsrat der Fakultät Architektur und Urbanistik statt.
Offenlegung des Wahlverzeichnisses: 08.-12. November
Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen: 12. November
Online-Wahl: 20.-24. November
1. | Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung | 08.11. |
2. | Offenlegung des Wahlverzeichnisses (mit Stichtag 08.11.2024) | 08.11. – 12.11. |
3. | Beginn und Ende der Einreichung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis | 08.11. – 12.11. |
4. | Beginn der Einreichung von Wahlvorschlägen | 08.11. |
5. | Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 12.11. |
6. | Endtermin für das Zurückziehen des Wahlvorschlages durch Kandidierende*n | 12.11. |
7. | Behandlung von Widersprüchen gegen das Wahlverzeichnis und Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand | 13.11.
|
8. | Gegebenenfalls Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss | 15.11. |
9. | Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge | 19.11. |
10. | Online-Wahl | 20.11.2024 (ab 9 Uhr) – 24.11.2024 (bis 23.59 Uhr) |
11. | Auswertung der Wahl, Stimmauszählung Online-Wahl, Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse und der Sitzverteilung durch Wahlvorstand | 25.11. |
12. | Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse | 25.11. |
13. | Information an die Mandatsträger*innen (1 Tag Ablehnungsfrist) | 25.11. |
14. | Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse | 27.11. |
Die Vertreterinnen der Mitgliedergruppen im Beirat für Gleichstellungsfragen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Für die Vertretung bilden gemäß § 21 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz
Der Beirat für Gleichstellungsfragen setzt sich zusammen aus der Gleichstellungsbeauftragten der Universität als Vorsitzende (gewählt durch den Senat), den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, 1 weibliches Mitglied des Gewährleistungsbereiches sowie 2 weiblichen Mitgliedern der Studierendenschaft.
Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Kunst und Gestaltung bildet die Fakultät Kunst und Gestaltung einen Wahlbereich.
Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das der Mitgliedergruppe der Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiter und der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung im Wahlbereich angehört.
Mitglieder sind die an der Universität im Wahlbereich nicht nur vorübergehend oder gastweise, hauptberuflich Tätigen. Als hauptberuflich gilt die Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der tariflich oder dienstrechtlich vorgesehenen Arbeitszeit umfasst.
Wählbar sind die weiblichen Mitglieder im Wahlbereich.
Das aktive und passive Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung in das Wahlverzeichnis findet nicht mehr statt, wenn die Einstellung, Anstellung, Ernennung nach dem 10. Arbeitstag vor Offenlegung des Wahlverzeichnisses erfolgt. Der Stichtag wird auf den 08.11.2024 festgesetzt.
Soweit bei hauptberuflich Tätigen die Arbeitspflichten ruhen (etwa während der Dauer einer Beurlaubung), ruht auch deren aktives und passives Wahlrecht.
Sind Wahlberechtigte Mitglieder mehrerer Fakultäten, üben sie ihr Wahlrecht in der gemäß Wahlverzeichnis zugeordneten Fakultät aus. Die Änderung einer bestehenden Zuordnung kann bis spätestens zur Schließung des Wählerverzeichnisses durch den/die Betroffene/n beim Wahlamt beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.
Für die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis sind Offenlegungstage vom 08.11.-12.11.2024 eingeplant.
Sollte aufgrund einer Nicht- oder Falscheintragung ein Widerspruch notwendig sein, nutzen Sie bitte das Online-Formular "Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis".
Fristende: 12.11.2024
Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Daher sind ausschließlich Einzelwahlvorschläge zulässig.
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe im Wahlbereich zustehenden Sitze nach der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen, beginnend mit der höchsten Stimmenzahl, auf die Kandidatinnen verteilt.
Für den Fall, dass für mehrere Kandidatinnen die gleiche Stimmenzahl vorliegt, entscheidet das von der oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu ziehende Los.
Kandidatinnen, die keinen Sitz mehr erhalten, sind nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Nachrückerinnen.
Die Kandidatin mit der höchsten Stimmenanzahl wird Gleichstellungsbeauftragte, die Kandidatin mit der zweithöchsten Stimmenanzahl wird Stellvertreterin und alle weiteren Kandidatinnen, die in dieser Ergänzungswahl kein Mandat erringen, werden entsprechend ihrer Stimmenanzahl und Rangfolge Nachrückerinnen.
Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlamt ist der 12.11.2024.
Wahlvorschläge können nur für weibliche Wahlberechtigte, die im Wahlverzeichnis aufgeführt sind, unterbreitet werden. Jedes wahlberechtigte weibliche Mitglied kann sich selbst zur Kandidatur stellen.
Das Einreichen von Wahlvorschlägen hat unter Nutzung der vorgegebenen Formblätter (Online-Formular) zu erfolgen.
Die Wahlvorschläge müssen Name, Vorname und Fakultät der/des Vorschlagenden sowie Name, Vorname und Fakultät der Vorgeschlagenen enthalten.
Jeder Wahlvorschlag muss zudem die eigenhändige Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen enthalten, die durch Unterschrift oder in sonstiger Weise eine eindeutige Identifizierung der Vorgeschlagenen ermöglicht. Eindeutig identifizierbar ist die Vorgeschlagene insbesondere, wenn sie die über die Bauhaus-Universität Weimar zugewiesene E-Mail-Adresse (Uni-E-Mail-Adresse) verwendet oder wenn sich der Name der/des Erklärenden sonstig in der Erklärung bzw. in der E-Mail-Adresse eindeutig wiederfindet.
Die Wahlvorschläge müssen innerhalb der Vorschlagsfrist beim Wahlamt eingereicht sein. Die Zusendung hat über das bereitgestellte Online-Formular, das dem Wahlamt zugeht, zu erfolgen.
Sie erhalten nach Absenden Ihres Wahlvorschlages eine Bestätigungs-E-Mail, dass Ihr Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Sobald Ihre Kandidatur vom Wahlvorstand zugelassen wurde, erhalten Sie einen Link für die Erstellung Ihres persönlichen Steckbriefes. Der Steckbrief wird vom Wahlamt freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie den Steckbrief ändern, eine erneute Freigabe des Steckbriefes erfolgen muss. Die Änderung von Steckbriefen ist nur bis zum 19.11.2024 möglich. Im Steckbrief ist auf die gestellten Fragen einzugehen. Die Anfertigung der Steckbriefe ist freiwillig und in Deutsch, optional in Englisch, zu verfassen.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die Online-Stimmabgabe beginnt am 20.11.2024 um 9 Uhr und endet am 24.11.2024 um 23.59 Uhr.
Die Wahlberechtigten werden per E-Mail zu der bevorstehenden Wahl informiert und erhalten den Link zum Wahlportal. Wahlberechtigte müssen sich zunächst mit ihrem Uni-Account anmelden, um die Zugangsdaten zum Wahlportal zu erhalten (Wähler-ID und Passwort). Im nächsten Schritt führt ein Link zum Wahlportal, in dem jede*r Wahlberechtigte mit seinen/ihren Zugangsdaten an der Wahl teilnehmen kann.
Jede*r Wahlberechtigte hat 1 Stimme.
Die Durchführung der Online-Wahl richtet sich nach §§ 29 a bis 29 e WahlO (Wahlordnung der Bauhaus-Universität Weimar). Die Online-Wahl wird mit Unterstützung des Dienstanbieters POLYAS GmbH durchgeführt.
Die Online-Wahl startet am 20.11.2024 ab 9 Uhr und endet am 24.11.2024 um 23.59 Uhr.
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