Hochschulen erbringen neben nichtwirtschaftlichen Leistungen (z. B. Grundlagenforschung) auch wirtschaftliche Leistungen. Dazu gehören beispielweise:
Alle Hochschulen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen nachweisen, dass diese wirtschaftlichen Leistungen subventionsfrei erbracht werden, d.h. staatlich finanzierte Einrichtungen wie die Bauhaus-Universität Weimar dürfen keine öffentliche Mittel zur Ausführung dieser Tätigkeiten am Markt einsetzen.
Die Rechtsgrundlage hierzu bildet der "Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation" (2014/C 198/01), in Kraft seit 1. Juli 2014.
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zu einem Preis durchgeführt werden, der sich am Markt orientiert und sämtliche Kosten sowie eine angemessene Gewinnspanne enthält.
Zur Ermittlung dieses Angebotspreises dienen seit dem 01.01.2009 unsere jährlich aktualisierten und nach Fakultäten aufgeteilten Kalkulationsschemen (siehe Downloads oder Dokumente).
Vor dem Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist stets diese Vorkalkulation auf Vollkostenbasis durchzuführen.
Nach Beendigung des Projektes wird eine Nachkalkulation erstellt, bei der u.a. die tatsächlich angefallenen Personalstunden einzutragen sind.
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