Am 21. November 2013 haben das Europäische Parlament und am 3. Dezember 2013 der Rat der EU das Legislativpaket zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon 2020" beschlossen. Essentieller Bestandteil dieses Pakets sind die "Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse“ (Beteiligungsregeln).
Horizon 2020 ist offen für die Teilnahme von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, internationalen Interessenorganisationen und anderen Rechtspersonen der EU-Mitgliedstaaten sowie der zum Rahmenprogramm assoziierten Länder. Auch Einrichtungen aus Drittstaaten sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, eine Beteiligung von Drittstaatenpartnern zu erreichen, die mindestens das Niveau von FP7 erreicht.
Bei Projekten der Verbundforschung ist wie schon im 7. Forschungsrahmenprogramm grundsätzlich die Teilnahme von mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen aus jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern erforderlich. In anderen Programmteilen, wie den Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen, dem European Research Council (ERC) oder bei bestimmten Projekttypen wie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen und dem KMU-Instrument, kann auch eine Rechtperson als Teilnahmevoraussetzung genügen.
Horizon 2020 umfasst drei Prioritäten:
1. 'Excellent Science'/Exzellente Wissenschaft - 24,4 Mrd. EUR
2. 'Industrial Leadership'/Industrielle Führungsrolle - 17,0 Mrd. EUR
3. 'Societal challenges'/Gesellschaftliche Herausforderungen - 29,7 Mrd. EUR
Weitere Teile von Horizont 2020 sind:
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/
Participant Portal der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/home.html
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