Sie können sich für alle drei Formate zur Förderung der Internationalisierung der Promotion bewerben.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass die durch die Bauhaus Research School geförderten Kosten nicht zusätzlich von Dritten gefördert bzw. finanziert werden dürfen. Stiftungen, der DAAD oder auch andere Bereiche der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Professur, Gleichstellungsbüro, Internationale Office) sind sog. Dritte.
Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein.
Forschungsaufenthalte dienen zur eigenen aktiven Forschung an einer Forschungseinrichtung (z.B. Universität, Forschungsinstitut) oder bei Praxispartnern im Ausland, die einen erkennbaren engen Zusammenhang mit der Promotion aufweisen (siehe Punkt 9). Nicht gefördert werden z.B. vergütete Lehrtätigkeiten.
Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Der Forschungsaufenthalt muss für Sie einen nachvollziehbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie den Aufenthalt z.B. für Recherchen, Feldforschung, Aufnahmen oder Analysen nutzen.
Leider nein. Es können weder Reisen zur Verteidigung der Dissertation nach Weimar als auch ins Ausland gefördert werden.
Derzeit ist es nicht möglich Reisen, die außerhalb Deutschlands beginnen, zu fördern.
Sie können sich wiederholt bewerben. Die Förderung erfolgt jedoch nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. Promovierende, die noch nicht im laufenden Kalenderjahr für einen Forschungsaufenthalt gefördert wurden, werden bevorzugt.
Wir wollen sicherstellen, dass Sie und wir einen Ansprechpartner vor Ort haben. Mit diesem Schreiben der Gastinstitution gehen jedoch keinerlei Verpflichtungen Ihrer Betreuung vor Ort durch die Gastinstitution einher. Eine Gastinstitution muss nicht zwangsläufig eine andere Universität sein. Möglich sind auch andere Forschungsinstitutionen oder Praxispartner jeglicher Art.
Bis zum 31. März 2020.
Je nach Mittelverfügbarkeit können Sie bei einer Förderung lediglich den Aufenthaltskostenzuschuss erhalten.
Ja, allerdings können sie nicht parallel direkt vom DAAD und von der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Sobald Sie eine Förderzusage oder -absage vom DAAD erhalten haben, sind Sie verpflichtet dies der Bauhaus Research School mitzuteilen.
Sie können vor Erhalt der Förderentscheidung Ihre geplante Reise organisieren.
Ja.
Bitte melden Sie die Änderung formlos per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de. Sollte sich Ihr Aufenthalt verkürzen (und weniger als 4 Wochen betragen) wird die Höhe der Fördersumme entsprechend angepasst. Für Verlängerungen des Aufenthaltes ist keine Aufstockung der Fördersumme vorgesehen. Eine zeitliche Verschiebung der Reise ist innerhalb eines Kalenderjahres folgenlos.
Nein.
Ja, sie erhalten dann eine Förderung für max. 4 Wochen Ihres Aufenthaltes.
Die Förderung gilt nur für die von Ihnen beantragte Reise. Können Sie diese gänzlich nicht antreten, verfällt die Förderzusage (bei Änderung der Reisedaten siehe Punkt 19). Die Förderung ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Aufenthalt nach Einreichung der Originalbelege für entstandene Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen, Tickets), Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC), sowie eines kurzen Sachberichts (siehe Punkt 25) bei der Bauhaus Research School.
Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.
Der Sachbericht soll Auskunft über die Zielsetzung, den Ablauf und das Ergebnis der geförderten Reise geben und nicht mehr als 5 Seiten umfassen.
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