Sie können sich für alle drei Ausschreibungen der Bauhaus Research School bewerben.
Eine wiederholte Förderung ist nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich werden aber Bewerbungen von Promovierenden, die im laufenden Kalenderjahr noch nicht für die Inanspruchnahme eines Proofreading bzw. einer Übersetzungsleistung durch die BRS gefördert wurden, bevorzugt.
Sofern in Ihrer Stipendien-Vereinbarung keine Förderung von Zuschüsse für Übersetzungsleistungen bzw. Proofreading vorgesehen sind, können Sie gefördert werden.
Ja, solange Ihre Stipendien-Vereinbarung keine Förderung von Zuschüssen für Übersetzungsleistungen bzw. Proofreading vorsieht.
Die Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Ja, sofern Sie an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren (siehe dazu Punkt 5).
Wir können nur Kostenarten fördern, die nicht durch andere gänzlich oder anteilig gefördert werden. Wir benötigen deshalb einen Beleg dafür, welche Kosten durch Dritte übernommen werden. Dieser Nachweis kann z.B. ein Schreiben der fördernden Dritten (auch als E-Mail) sein.
Die Förderung dient dazu, Sie als Promovierenden zu unterstützen. Die Publikation muss einen erkennbaren Mehrwert für Ihr Promotionsvorhaben erbringen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Teile ihres Promotionsprojektes veröffentlicht werden sollen.
Das ist derzeit leider nicht möglich.
Nein. Sie können sich aber an der Bauhaus Research School für einen Druckkostenzuschuss bewerben.
Ja, solange Sie von der Graduierungskommission Ihrer Fakultät zur Promotion an der Bauhaus-Universität Weimar angenommen sind.
Als Geförderte/r sind Sie selbst für die Auswahl des Dienstleistungsanbieters verantwortlich. Die Online-Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (http://suche.bdue.de/ ) kann Sie bei der Suche unterstützen. Sie bietet Zugang zu über 7.500 nachweislich qualifizierten Dolmetschern/innen und Übersetzern/innen in Deutschland.
Im Laufe des Kalenderjahres können Sie Anträge für verschiedene Publikationen einreichen. Die Vergabe erfolgt in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit und nach dem Vielfaltsprinzip, d.h. noch nicht geförderte Promovierende erhalten den Vorzug.
Bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung und dem Nachweis der Einreichung der Publikation per Email an ipid[at]uni-weimar.de bei der Bauhaus Research School.
Der Zuschuss wird an den/die Förderungsempfänger/in und nicht an den Übersetzungs- bzw. Proofreading Service ausgezahlt.
Nein. Sie erhalten lediglich die im Förderschreiben aufgeführten Zuschüsse.
Die Rechnung des Übersetzungs- und Proofreading Services muss die enthaltene Umsatzsteuer aufweisen. Handelt es sich um Kleinunternehmer mit Sitz in Deutschland, greift § 19 des UStG. Die Rechnung muss an Sie als Geförderte/n mit Ihrer Privatanschrift adressiert sein.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv