Das Brückenstipendium für Frauen zum Einstieg in die Habilitation oder Post-Doc-Phase richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen in der Übergangsphase zwischen Promotion/Ph.D. und Post-Doc-Projekt/Habilitation. Es soll als Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eines Habilitationsvorhabens oder eines wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Post-Doc-Projektes mit hohem konzeptionellen Anspruch dienen.
Das Brückenstipendium ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder. Es soll dazu beitragen, den Übergang in eine wissenschaftliche Karriere für Frauen attraktiver und planbarer zu gestalten und den Frauenanteil unter den akademischen Mitarbeiter*innen und Professor*innen langfristig zu steigern.
1. Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich herausragende promovierte Frauen, die sich in der Vorbereitungsphase für eine Habilitation oder ein eigenständiges wissenschaftliches bzw. künstlerisches Post-Doc-Projekt mit hohem konzeptionellen Anspruch befinden und die planen, ihr Habilitations- bzw. Post-Doc-Projekt an der Bauhaus-Universität Weimar durchzuführen.
2. Wie wird gefördert?
1 Brückenstipendium
Förderhöhe: 2.000,00 Euro pro Monat sowie Teilnahmemöglichkeit an begleitenden Workshops
Förderdauer: bis zu 6 Monate
Der Förderzeitraum ist frei wählbar zwischen dem 01. April 2023 und dem 31. März 2024.
Unterbrechungen sind nicht möglich, Ausnahmen regelt im Einzelfall die jeweils gültige Fassung der Satzung für die Vergabe von Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar geregelt (derzeit MdU 58/2019).
Bewerbungsfristen werden der 15. Januar und ggf. als zweiter Termin der 31. August 2025 sein.
Generell gilt:
ABLAUF
Gefördert werden können:
ABSCHLUSS
Zwischen Abschluss (Promotion) und Bewerbungszeitpunkt dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Jahre liegen. Der Nachweis der Promotionsnote muss spätestens zum beantragten Zeitpunkt des Stipendienantritts vorliegen.
NEBENTÄTIGKEIT
Berufstätigen kann das Stipendium nicht gewährt werden, Nebentätigkeiten sind im Rahmen der Bestimmungen der Stipendiensatzung der Bauhaus-Universität Weimar zulässig. Weiteres ist in der jeweils gültigen Fassung der Satzung für die Vergabe von Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar geregelt (derzeit MdU 58/2019, geändert mit MdU 30/2022 ).
FÖRDERZEITRAUM
Der Beginn einer 6-monatigen Förderung ist frühestens der 1. April und spätestens der 1. Oktober. Die letzte Stipendienzahlung muss entsprechend spätestens im März 2024 erfolgen.
BERICHT
Die Geförderten sind verpflichtet, im Anschluss an die Förderung einen Abschlussbericht einzureichen.
Die Bewerbung (auf Deutsch oder Englisch) erfolgt über ein Online-Formular mit Datei-Upload für die Bewerbungsunterlagen:
Bitte die Bewerbungsunterlagen in folgender Reihenfolge einreichen:
BITTE SEPARAT DURCH DIE PROFESSUR EINREICHEN:
7. Empfehlung eines/einer Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar, der/die das Habilitationsvorhaben bzw. das eigenständige Post-Doc-Projekt betreuen wird, enthält:
- Aussagen zur fachlichen Eignung der Bewerberin
- Stellungnahme zum geplanten Vorhaben
- Beschreibung der fachlichen und organisatorischen Einbindung der Stipendiatin in den Fachbereich
Für eine bessere Vergleichbarkeit bitte möglichst das „Formular für Empfehlungsschreiben" verwende.
Bitte dieses Empfehlungsschreiben separat durch die jeweilige Professur ebenfalls bis zur Bewerbungsfrist als pdf per E-Mail direkt bei der Stipendienkoordinatorin einreichen: stipendien[at]uni-weimar.de
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch die Vergabekommission für Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Bei der Stipendienvergabe finden neben Leistungskriterien auch gesellschaftliches Engagement sowie soziale Aspekte und biographische Hürden Berücksichtigung.
Prof. Dr. Andrea Osburg
Vorsitzende der Vergabekommission für Stipendien an der Bauhaus-Universität Weimar
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