Beginnen Sie das Antragsverfahren 2-3 Monate vor dem gewünschten Reisedatum, um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der einzureichenden Dokumente. Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt innerhalb der EU mindestens 2 Tage (ohne Reisetage) dauern und mindestens 5 Tage bei Aufenthalten in Großbritannien. Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden.
VOR DEM AUFENTHALT
WÄHREND DES AUFENTHALTS
NACH DEM AUFENTHALT
HINWEISE ZUR ABRECHNUNG DER REISE
Sofern die Dienstreise nur aus den Erasmus-Pauschalen finanziert wird und keine zusätzliche Finanzierung aus Haushaltsmitteln erfolgt, findet *keine* Abrechnung über die Universität statt. Stattdessen obliegt es der reisenden Person die erhaltenen Pauschalen bei der Jahressteuererklärung gegenüber dem eigenen Finanzamt anzuzeigen. Die Universität ist verpflichtet eine so genannte Kontrollmitteilung an das entsprechende Finanzamt zu machen. Dieses berücksichtigt den Betrag als zu versteuerndes Einkommen. Sie können den zu versteuernden Betrag reduzieren bzw. ganz vermeiden, indem Sie die im Zusammenhang der Reise entstandenen Kosten in der Jahressteuererklärung geltend machen und durch entsprechende Belege nachweisen.
Wenn eine zusätzliche Finanzierung der Reise durch Haushaltsmittel stattgefunden hat, ist die Reisekostenabrechnung wie gewohnt innerhalb von 3 Monaten bei der Reisekostenstelle einzureichen.
Bei Aufenthalten außerhalb Europas muss die Reise nicht nur der Fort- und Weiterbildung, sondern auch der Stärkung der Beziehung zur Partneruniversität dienen. Ein Antrag kann über den Fonds Internationale Kooperationen gestellt werden.
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