Aufenthalte an Hochschulen im europäischen Ausland zu Weiterbildungszwecken (für administrative oder akademische Mitarbeiter) und zu Lehrzwecken (für akademische Mitarbeiter) können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Tage dauern (Reisetage zählen nicht als Aufenthaltstage).
Gefördert wird i.d.R. bis zu einer Woche. Sprachkurse im europäischen Ausland werden für bis zu 2 Wochen gefördert. Die Förderung unterteilt sich in
Eine erhöhte Förderung kann durch nachhaltiges Reisen (Green Travel) gewährt werden.
Die europäischen Zielländer von Erasmus-Aufenthalten sind in vier Gruppen unterteilt. Die Aufenthaltspauschalen betragen:
Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag |
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Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und als Partnerland das Vereinigte Königreich |
Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Unter nachhaltigen Reisen bzw. „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, für die überwiegend (insgesamt mindestens 50%) emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrrad genutzt werden.
Schiff, Flugzeug, Auto/E-Auto oder Motorrad zählen nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel. Flugzeuge gelten auch dann nicht als nachhaltige Verkehrsmittel, wenn CO2-Emissionen kompensiert werden. In Ausnahmen gelten Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (z.B. Irland oder Island). Wenn ein Auto in Fahrgemeinschaft genutzt wird, kann dies als nachhaltig anerkannt werden.
Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden - sofern das bei der Beantragung der Förderung entsprechend angegeben und begründet wurde.
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
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10 bis 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 bis 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 bis 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 bis 7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 km und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
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