Reisen zu (potenziellen) Partnern außerhalb Europas können über den Fonds "Internationale Kooperationen" gefördert werden. Auch Reisen von (Gast)Wissenschaftler*innen an die Bauhaus-Universität Weimar werden bezuschusst. In beiden Fällen ist die Förderung eine Teilförderung von bis zu maximal 80% der kalkulierten Kosten.
1. Gastaufenthalte internationaler Partner an der Bauhaus-Universität Weimar
Bezuschusst Reise- und Übernachtungskosten für Aufenthalte, die der Anbahnung und Pflege von internationalen Kooperationen dienen. Es werden keine Tagegelder gezahlt, auch Kosten für Verpflegung, Visa, Internetnutzung, Telefonrechnungen etc. sind nicht förderfähig. Antragsteller muss ein Lehrstuhlinhaber der Bauhaus-Universität Weimar sein.
Gastwissenschaftler aus den Erasmus-Programmländern können über die Erasmus+ Mittel ihrer Heimatuniversität gefördert werden (hier eine Liste der Programmländer). Dazu sollten sie Kontakt mit dem heimischen International Office aufnehmen. Wenn ein Gastlehrender nicht von einer Hochschule, sondern aus einem Wirtschaftsunternehmen oder anderer Organisation kommt, ist die Förderung des Aufenthalts über die Erasmus+ Gelder der Bauhaus-Universität Weimar möglich. Melden Sie sich dazu bitte bei Christian Kästner.
2. Außereuropäische Auslandsreisen Lehrender der Bauhaus-Universität Weimar
Bezuschusst werden Reise- und Übernachtungskosten für Reisen ins außereuropäische Ausland, die der Anbahnung und Pflege internationaler Kooperationen dienen. (Nicht gefördert werden die Teilnahme an Konferenzen, Workshops oder Seminaren). Es werden keine Tagegelder gezahlt, auch Kosten für Verpflegung, Visa, Internetnutzung, Telefonrechnungen etc. sind nicht förderfähig.
Im Falle der Bewilligung reichen Sie bitte den Dienstreiseantrag zur Bestätigung der Förderung im Dezernat Internationale Beziehungen (DIB) ein. Das DIB übernimmt maximal 80% der kalkulierten Kosten und legt einen Höchstbetrag fest. Dieser richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und den pro Haushaltsjahr zu erwartenden förderwürdigen Anträgen. Sie können im Dienstreiseantrag einen Abschlag beantragen.
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