Liebe Kolleg*innen an unseren KA171 Partneruniversitäten,
hier finden Sie die wichtigsten Basisinformationen zur KA171 Förderlinie im ERASMUS Programm.
KA171 Partneruniversität sind Universitäten, die von besonderer strategischer oder historischer Bedeutung für die Bauhaus-Universität Weimar sind.
Die KA171 Förderlinie im ERASMUS Programm ermöglicht die Förderung von Incoming und Outgoing Student (SMS/SMP) und Staff Mobilities (STA/STT).
KA171 ist ein kompetitives Verfahren. Jedes Jahr im Februar muss die Bauhaus-Universität Weimar für die Förderung einen Antrag stellen. Die Projektlaufzeit beträgt immer 36 Monate, sodass sich die Laufzeiten der Projekte überschneiden bzw. parallel laufen.
Auf Basis von 4 Kriterien entscheidet die NA DAAD darüber, ob und welche Partnerschaften eine Förderung erhalten und wie hoch diese ist.
Da die Fördergelder jährlich variieren, müssen die zur Verfügung stehenden Gelder zwischen den Institutionen abgestimmt werden. Partneruniversitäten kontaktieren die Bauhaus-Universität Weimar, wenn sie mit der Vergabe ihrer Austauschplätze beginnen, um zu erfragen, ob und wie viele KA171 Stipendien für ihre Studierenden und/oder Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.
Die Förderung hängt von der Aufenthaltsdauer und dem Projektjahr ab. Sie wird in monatlichen Raten gezahlt.
Für Studierende beträgt die Förderhöhe: | 850 Euro / Monat + einmalige Fahrkostenpauschalen + Social Top-Up (falls Förderkriterien erfüllt sind) |
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Für Mitarbeitende beträgt die Förderhöhe: | 160 Euro / Tag + einmalige Fahrkostenpauschalen |
Antragsstellung
Die KA171 Partneruniversität unterstützt die Bauhaus-Universität Weimar bei Bedarf bei der Antragsstellung, indem sie gemeinsame Prozesse abstimmen und sich über den Fortschritt und die Inhalte der Partnerschaft austauschen.
ERASMUS Vertrag
Voraussetzung für die Auszahlung der KA171 Stipendien ist ein gültiger ERASMUS Vertrag (sogenanntes "Inter Institutional Agreement"). Der ERASMUS Vertrag wird von der Bauhaus-Universität Weimar vorbereitet und muss vor Beginn der Mobilität unterschrieben vorliegen. Falls bereits ein bilateraler Vertrag vorliegt, muss dieser durch einen ERASMUS Vertrag ergänzt werden.
Auswahl der Stipendiant:innen
Die Heimatuniversität entscheidet über die Gestaltung eines Auswahlverfahrens (z.B. per Ausschreibung und Einreichung von Bewerbungsunterlagen oder persönliches Gespräch).
Auf Basis der folgenden Auswahlkriterien, welche ihrer Studierenden ein KA171 Stipendium erhalten soll:
Die Heimatuniversität sendet die Namen der/des ausgewählten Stipendiat:in(nen) an die Bauhaus-Universität Weimar und begründet ihre Entscheidung in 2-3 Sätzen. Der Zeitpunkt der Auswahlentscheidung / Mitteilung an die Bauhaus-Universität Weimar ist im Idealfall zeitgleich mit der Nominierung.
Im Anschluss an die Mitteilung durch die Partneruniversität erhalten/erhält der/die ausgewählte Stipendiat:in(nen) alle Informationen zum Erhalt des KA171 Stipendiums.
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