Die Europäische Union fördert im Rahmen des ERASMUS-Programms studien- und praxisbezogene Praktika innerhalb Europas. Es können sowohl selbst organisierte Praktika gefördert als auch geförderte studienfachrelevante Praktika in Unternehmen vermittelt werden.
Die Verwaltung des Programms für die Thüringer Hochschulen liegt in den Händen des Büros EU-Praktikum THÜRINGEN an der TU Ilmenau (ehemals LEONARDO-Büro Thüringen).
Förderländer:
Voraussetzungen
Förderdauer
Long Term:
Short Term:
Förderung:
Bewerbungszeitraum und -ort
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen. Im Bewerbungsformular sind Ihre Motivation für das Auslandspraktikum sowie die von Ihnen erwarteten Effekte für das weitere Studium bzw. den Einstieg in das Berufsleben von besonderer Bedeutung. Weiterhin qualifiziert Sie das Empfehlungsschreiben Ihrer Fakultät für die Auswahl zur Förderung des geplanten Praktikums aus dem Programm Erasmus+.
Wenn die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen, erfolgt die Vorbereitung und Komplettierung des Learning Agreements bzw. der Lernvereinbarung.
Anschließend wird die Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) zur Förderung Ihres Praktikums vorbereitet, so dass nach Vorlage aller Unterlagen und ggf. dem Sprachtest die erste Zahlung kurzfristig erfolgen kann.
Weitere Informationen (z.B. zur Erstellung des Learning Agreements) finden Sie auf den Webseiten des Büros EU-Praktikum THÜRINGEN.
Freiwillige Praktika sind solche Praktika, die nicht zwingend vom Curriculum vorgeschrieben sind. Auch freiwillige Praktika können über das Erasmus-Programm gefördert werden. Sollten Sie für ein freiwilliges Praktikum keine ETCS für die Erlangung Ihres angestrebten akademischen Grades einbringen können oder wollen, kann Ihnen die Universität dennoch eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Sie das Praktikum absolviert haben und welchen Umfang dies hatte. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, füllen Sie bitte das hier verlinkte Formular aus und reichen es bei Ihrem Prüfungsamt ein.
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