Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten
Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags.
Allgemeine Rahmenbedingungen | |
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Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte: | 2 Monate |
Höchstförderdauer: | 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor od. Master) |
Fördervoraussetzungen |
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Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich beantragen:
Top-Up für "Green Travel" + 1 Social Top-Up |
Top-Up "Green Travel" | |
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Nutzung eines nachhaltigen Verkehrsmittels für mind. 50% der Hin- und Rückfahrt (Bus, Zug, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad, zu Fuß) | Möglichkeit der Beantragung von bis zu 6 zusätzlichen Reisetage(n) |
Social Top-Ups* | |
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Social Top-Up "Erstakademiker*innen" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "erwerbstätige Studierende" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit Behinderung" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit chronischer Erkrankung" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit Kind/ern" | 250 Euro / Monat |
* Einige Social Top-Ups werden nach einem > Erlass des Bundes vom 08. Mai 2024 auf das Auslands-BAföG angerechnet.
Die Beantragung von Top-Ups erfolgt im online Antragsformular für Ihr ERASMUS Stipendium. Im Formular klicken Sie dann einfach die Top-Ups (max. Green Travel + 1 Social Top-Up) an, die Sie beantragen möchten.
Wir rechnen die Top-Ups dann in die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums ein; über die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums informieren wir Sie über den Versand des "Grant Agreements" (siehe Checkliste 2).
Im Anhang des "Grant Agreements" finden Sie zu den Top-Ups eine vorausgefüllte "Ehrenwörtliche Erklärung", die Sie bitte ebenfalls im Original unterzeichnen und zusammen mit Ihrem "Grant Agreement" im International Office einreichen.
1. Top-Up für „Green Travel“
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisedistanz):
Studierende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise zur oder von der Partneruniversität benötigen, können eine zusätzliche Förderung von max. 6 Reisetagen beantragen.
Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen.
2. Social Top-Up für Erstakademiker:innen
Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
Bei zwei Elternteilen: | Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden. |
Bei einem Elternteil: | Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden. |
Akademischer Abschluss: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt: |
3. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
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NETTOverdienst (mind.): | mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
NETTOverdienst (max.): | max. 850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub. Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). |
4. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.
Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Behindertenausweis oder Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Nachweise für die folgenden Top-Ups müssen unaufgefordert eingereicht werden:
Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Überprüfung vorzulegen. |
Top-Up | Nachweis | Zeitpunkt |
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Kind/er | Geburtsurkunde | Upload im ERASMUS Antragsformular |
Reiseticket des Kindes | im Anschluss an die Mobilität | |
Behinderung | gültiger Behindertenausweis | Upload im ERASMUS Antragsformular |
chronische Erkrankung | Ärztliches Attest | vor, während oder nach der Mobilität |
Erwerbstätigkeit / Selbstständigkeit | Einkunftsnachweise der letzten 6 Monate vor der Mobilität | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
Arbeitsvertrag (bei Angestellten) | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität | |
ggf. Nachweis der Notwendigkeit einer Unterbrechung / Pausierung | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität | |
Erstakademiker*innen | unterschriebene Bestätigung Eltern | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
Green Travel | z.B. Zugticket, Carpooling Buchung, Tankquittung, Wandertagebuch ... | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
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