Wichtiger Hinweis |
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Bitte wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt, um herauszufinden, ob Sie sich für Ihr Auslandsstudium beurlauben lassen dürfen; die Entscheidung ist abhängig von dem Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs. Falls Sie nicht beurlaubt werden, müssen Sie in jedem Fall fristgerecht den Semesterbeitrag zahlen. |
Egal, ob Sie sich beurlauben lassen oder nicht: Sie können sich in jedem Fall die Gebühren für Ihr Semesterticket zurückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn das VMT Ticket auf der Thoska entwertet ist; dies müssen Sie dies vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erledigen.
Bitte folgen Sie dabei diesen Schritten:
Beurlaubte Studierende können sich den Semesterbeitrag auf Antrag im Dezernat Studium und Lehre zurückerstatten lassen.
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