Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Heimathochschule und der gastgebenden Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar. Darin wird vereinbart, welche Studienleistungen Sie in welchem Umfang in Weimar erbringen wollen.
Die Erstellung des Learning Agreements ist nur für ERASMUS Studierende verpflichtend.
Bitte verwenden Sie unser Kursangebot im elektronischen Vorlesungsverzeichnis um Ihr vorläufiges Learning Agreement zu erstellen. Besprechen Sie die Kurswahl mit dem:der Austausch-Koordinator:in Ihrer Heimatuniversität. Konsultieren Sie dafür auch den:die International Counsellor:in Ihrer zukünftigen Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar. Er/sie ist für die Beantwortung fachlicher Fragen zu Ihrem Studium an der Bauhaus-Universität verantwortlich.
Bitte beachten Das Kursangebot der Bauhaus-Universität Weimar wird leider erst wenige Wochen vor Semesterbeginn veröffentlicht. Tragen Sie für die rechtzeitige Erstellung Ihres Learning Agreements (before mobility) bitte Kurse aus dem vergangenen Semester ein. |
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