Notfallfonds des Freundeskreises der Bauhaus-Universität Weimar



Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis der Annahme durch die Graduierungskommission).

Was verstehen wir unter Krisengebieten?
Gefördert werden Studierende und Promovierende, die sich durch eine Krisensituation in ihren Herkunftsländern/Ländern, in denen sie vor ihrem Aufenthalt in Weimar ihren Lebensmittelpunkt hatten, in Not sind und die aus diesem Grund (zeitweise) keine finanzielle Unterstützung durch ihre Familie erhalten können.

Die Krisensituation kann beispielsweise durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Flucht oder durch schwere Naturkatastrophen ausgelöst worden sein. Als Krisengebieten werden die Länder betrachtet, für die das Auswärtige Amt eine vollständige Reisewarnung ausgesprochen hat (Aktuelle Reisewarnungen - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)).

Was verstehen wir unter einem akuten Notfall?
Von einer akuten Notlage gehen wir aus, wenn es den Studierenden und Promovierenden nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, d.h. Miete, Lebensmittel, Krankenversicherungen, Medikamente u.ä. zu bezahlen (auch durch beschränkte Arbeitserlaubnis durch bestehenden Aufenthaltstitel (»zu Studienzwecken«)).
Chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie bestehende Versorgungspflichten gegenüber anderen Familienmitgliedern werden besonders berücksichtigt.

Welche Formate gibt es?
1. Notfallunterstützung zur Deckung von Kosten bei kurzfristigem Bedarf in akuten Notlagen, in denen keine anderen Hilfen greifen
Einmalzahlung mit kurzer Laufzeit, Verlängerungen sind je nach Bedarf und bei Mittelverfügbarkeit möglich, die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem akuten beantragten Bedarf.

2. Stipendium für die Grundfinanzierung von 3 oder 6 Monaten monatliche Zahlung, ausgerichtet am Bafög-Satz (870 €)

Einkünfte aus regelmäßigen Nebenjobs werden von dem Betrag abgezogen. 

Studierende und Promovierende mit Kind(ern)/Familienmitgliedern vor Ort können zusätzlich pro Person 150 € erhalten, sofern für diese keine staatlichen Hilfen greifen. Bei akutem Mehrbedarf (z.B. Erkrankung, zusätzliche Familienmitglieder) können weitere Mittel beantragt werden.

Das Stipendium soll länger andauernde Notlagen überbrücken, wenn keine anderen öffentlichen oder

privaten Unterstützungsprogramme helfen. (Die Möglichkeit Kredite und Darlehen aufzunehmen,

gelten nicht als Unterstützungsangebote in diesem Sinn). Sollte sich der Unterstützungsbedarf im Bewilligungszeitraum reduzieren oder wegfallen, sind die Geförderten aufgefordert, sich zu melden. Die Gelder können dann anderen Bedürftigen zugute kommen.