Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung
Im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung können Mitglieder der Universität bei der Beschwerdestelle eine formelle Beschwerde einreichen. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor.
Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der Bauhaus-Universität Weimar.
Sie nimmt auf Basis der rechtlichen Grundlage insbesondere Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegen.
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens an eine der bestehenden Beratungsstellen zu wenden und sich dort beraten zu lassen.
Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle ist in der Verfahrensordnung (derzeit in Abstimmung) geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen den Beratungsstellen und der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung?
Die Beratungsstellen bieten individuelle und parteiliche Beratung und Unterstützung von Betroffenen. Sie helfen bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungsstrategien auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Selbstermächtigung. Sie verweisen ggf. auf andere interne und externe Beratungsmöglichkeiten, begleiten zu Gesprächen oder vermitteln Mediationen.
Die Interessenvertretungen unterliegen der Schweigepflicht. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungsgespräche können anonym erfolgen. Weiterführenden Schritte werden nur mit Einverständnis und auf Wunsch der betroffenen Person eingeleitet.
Die Beschwerdestelle prüft eingehende Beschwerden objektiv und neutral. Dazu kann sie Einsicht in Unterlagen und Akten nehmen, vorgelegte Beweise prüfen und benannte Zeug*innen befragen. Auch die Person/en, gegen die sich die Beschwerde richtet, bekommt/en die Gelegenheit, sich zu äußern.
Sobald eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle eingegangen ist, ist die Beschwerdestelle verpflichtet, dieser nachzugehen.
Die Informationen werden vertraulich behandelt. Eine anonyme formelle Beschwerde ist jedoch nicht möglich, da die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, die Möglichkeit haben muss, zu der konkreten Beschwerde Stellung zu nehmen.
An welche Beratungsstellen kann ich mich bei Diskriminierung wenden?
An der Universität gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die im Fall von Diskriminierung unterstützen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen finden sie hier.
Wofür ist die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung zuständig?
Die Beschwerdestelle ist zuständig im Fall von Beschwerden aufgrund von Benachteiligung und Diskriminierung. Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der Bauhaus-Universität Weimar.
Auf Basis der rechtlichen Grundlage beschäftigt sie sich insbesondere mit Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (s. AGG).
Beschwerden, die andere Themenbereiche betreffen, werden von der Beschwerdestelle nicht bearbeitet.
Beschwerden zu Lehrveranstaltungen, Studiengängen, Studien- und Prüfungsorganisation, Lehrenden können Studierende an die Beschwerdestelle „Studium und Lehre" richten.
Wer kann sich an die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung wenden?
Die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ist zuständig für Beschwerden von Mitarbeitenden, Promovierenden und Studierenden.
Auch Angehörige der Universität, die gastweise oder vorübergehend an der Universität sind, wie beispielsweise Gastwissenschaftler*innen oder Lehrbeauftragte, können sich an die Beschwerdestelle wenden.
Wie läuft ein formelles Beschwerdeverfahren ab?
Die betroffene Person (Beschwerdeführer*in) reicht schriftlich oder mündlich eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ein.
Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde (Einsicht in Unterlagen, Prüfung von vorgelegten Beweisen, Anhörung von Zeug*innen). Sie fordert die Person, gegen die eine Beschwerde vorliegt (Beschwerdegegner*in) auf, sich schriftlich oder persönlich zu der Beschwerde zu äußern (Anhörung).
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass keine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, teilt sie dies Beschwerdegegner*in und Beschwerdeführer*in mit.
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass eine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, empfiehlt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen.
Die Empfehlungen der Beschwerdestelle dienen als Entscheidungsgrundlage für die jeweils zuständigen Stellen. Die zuständige Stelle richtet sich nach der Mitgliedergruppe der*des Beschwerdegegner*in. Das sind bei Studierenden und Promovierenden der Vizepräsident für Lehre und Lernen; bei nicht-wissenschaftlichem Personal der Kanzler, bei wissenschaftlichem Personal der Präsident.
Die Beschwerdestelle dokumentiert das Beschwerdeverfahren. Sie informiert die Beschwerdeführer*innen über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens.
Den Ablauf des Beschwerdeverfahrens können Sie auch dem Schaubild und der Verfahrensordnung zur Beschwerdestelle (derzeit in Abstimmung) entnehmen.
Wie ist die Beschwerdestelle zu erreichen?
Sie können die Beschwerdestelle telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Dipl.-Ing. Ronny Schüler und Dr.in Carolin Wick
Tel.: +49 (0)3643-581717
E-Mail: beschwerdestelle@uni-weimar.de