Beschwerdestelle

Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung

Im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung können Mitglieder der Universität bei der Beschwerdestelle eine formelle Beschwerde einreichen. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor. 
Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung an der Bauhaus-Universität Weimar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (MdU 19/24).
Sie nimmt auf Basis der rechtlichen Grundlage insbesondere Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegen.

Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens an eine der bestehenden Beratungsstellen zu wenden und sich dort beraten zu lassen.

Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle ist in einer Verfahrensordnung (MdU 19/24)geregelt. 

Schaubild zum Beschwerdeverlauf

Die Grafik zeigt den Verlauf eines Beschwerdeverfahrens. Die Beschreibung des Verfahrens findet sich auch unter: "Wie läuft ein formelles Beschwerdeverfahren ab?"