Informationen für Bewerber*innen
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Unterstützung, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch IX. Der Gesetzgeber definiert einen Menschen als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 50% vorliegt und ihren Lebensmittelpunkt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Solchen Menschen gleichgestellt werden Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 jedoch mindestens 30 GdB, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Diese Feststellung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Für Jugendliche bzw. junge Erwachsene gilt für die Zeit ihrer Ausbildung eine besondere Regelung – hier wird eine Gleichstellung unabhängig vom Grad der Behinderung angesetzt, sofern ein Nachweis durch die Agentur für Arbeit erbracht wird.
Informationen für Mitarbeitende
Die Bauhaus-Universität Weimar möchte allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen und bietet behinderten und chronisch kranken Studierenden, Promovierenden und Mitarbeiten den spezifische Unterstützungsmöglichkeiten und Beratungen an.
Die unterschiedlichen Anlaufstellen beantworten Fragen, die in Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung im Rahmen von Studium, Promotion oder Arbeit an der Bauhaus-Universität Weimar stehen. Sie arbeiten eng zusammen, um Zielstellungen und Maßnahmen im Bereich Inklusion, insbesondere auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, an der Universität umzusetzen.
Schwerbehindertenvertretung
- Beratung von behinderten bedrohten und (schwer) behinderten Mitarbeitenden
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung bzw gleichgestellten Personen
- Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren
- Einsatz für bauliche Barrierefreiheit
Inklusionsbeauftragte
- Unterstützung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeitenden bei der Eingliederung ins Arbeitsleben sowie der Ausgestaltung ihrer Arbeitsplätze
- Informationen zu individuellen Nachteilsausgleichen (SGB IX) für Führungskräfte und Mitarbeitende
- Kontaktperson für Mitarbeitende zum Integrationsamt, Integrationsfachdienst und zur Bundesagentur für Arbeit
- im Konfliktfall Hinwirken auf einen gerechten lnteressensausgleich zwischen allen Beteiligten
Informationen für Dienststellen-Inhabende
Sie haben für ihre ausgeschriebene Stelle Bewerbungen schwerbehinderter Menschen (i. S. v. SGB IX) vorliegen und haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
An dieser Stelle sei noch einmal auf die universitäre Selbstverpflichtung und den Schlusssatz unserer Stellenausschreibungen hingewiesen: Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zu den Bewerbungsgesprächen ist die Schwerbehindertenvertretung einzuladen!