Im Umgang mit beeinträchtigten Studierenden
Signalisieren Sie Unterstützung in Ihren Lehrveranstaltungen und zeigen Sie, dass Studierende mit einer Beeinträchtigung zum Hochschulalltag gehören. Damit helfen Sie Studierenden, mit ihrer Beeinträchtigung offen umzugehen und Unterstützungsangebote anzunehmen. Verweisen Sie kurz vor Prüfungsphasen in Lehrveranstaltungen darauf, dass die Möglichkeit besteht, Nachteile die aufgrund einer attestierten Erkrankung zu Beeinträchtigungen führen, auszugleichen. Bedenken Sie, dass es die Studierenden viel Überwindung kosten kann, ihre Beeinträchtigung zu thematisieren und um Hilfe zu bitten. Stellen Sie Fragen, wenn Ihnen zum Beispiel nicht klar ist, wie sich die Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt. Nur, wenn Sie die Schwierigkeiten erfasst haben, können Sie die Studierenden unterstützen und gemeinsam eine Lösungen für entstehende Schwierigkeiten entwickeln. Bieten Sie an, Ihre Lehrmaterialien in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen (z. B. digital), damit sie besser mit Assistenzprogrammen bearbeitet werden können. Seien Sie offen für den Einsatz von Hilfsmitteln wie z. B. einer Mikroportanlage und Studienassistenten.
Hinweise für die Lehre
Sorgen Sie für frische Luft in den Räumen und berücksichtigen Sie die Lichtverhältnisse, Akustik und Geräuschkulisse in den Lehrveranstaltungen. Bitte bedenken Sie die Zugänglichkeiten zu den Räumlichkeiten. Achten Sie auf eine laute und deutliche Aussprache und sorgen Sie für gut geleitete Diskussionsrunden. Strukturieren Sie Ihre Folien gut und geben Sie Literaturlisten und Themen für Hausarbeiten/Referate möglichst frühzeitig bekannt, da die Beschaffung und Bearbeitung der Literatur für beeinträchtigte Studierende eventuell mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie Ihre Lehrmaterialien auch barrierefrei zur Verfügung. Für die Bearbeitung von Lehrmaterialien und Literatur mit Hilfsprogrammen, sollten diese nach Möglichkeit auch in digitaler Form zur Verfügung stehen.
Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sind gesetzlich verankert und stellen dabei keineswegs Vergünstigungen oder Erleichterungen dar, sondern sie sollen lediglich für Chancengleichheit sorgen und Diskriminierungen vermeiden. Das bedeutet gleichzeitig, dass Nachteilsausgleiche nicht zu einer Überkompensation führen dürfen und auch vergangenes Unrecht nicht ausgleichen können. Trotz der gesetzlichen Regelung besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich und es gibt auch keine Tabellen, in denen man nachschlagen kann, welche Nachteilsausgleiche bei bestimmten Beeinträchtigungen zu gewähren sind. Nachteilsausgleiche sollen vielmehr individuell und situationsbezogen angepasst werden. Denn auch gleiche Beeinträchtigungen können sich unterschiedlich auswirken und zu verschiedenen Nachteilen führen. Die Studierenden wissen in der Regel selbst am besten, welcher Ausgleich ihnen helfen würde. Die Gewährung eines Nachteilsausgleiches endet da, wo die Beeinträchtigung in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu prüfenden Leistung steht. Deshalb sollte vorab immer geprüft werden, was Kern der Prüfungsleistung ist. Die zu prüfende Leistung darf nicht verändert werden, aber die Modalitäten der Prüfung schon.
Nachteilsausgleiche sollten möglichst zu Beginn des Semesters beantragt werden, in den meisten Fällen mit einem formlosen Antrag zusammen mit einem aktuellen fachärztlichen Attest bei dem Prüfungsausschuss. Das aktuelle fachärztliche Attest muss keine Diagnosen enthalten, sondern eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung enthalten, die für den Laien verständlich ist. Der Facharzt sollte darlegen, wie sich die Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt und eine Empfehlung für die Gestaltung des Nachteilsausgleiches geben. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für die Beantragung nicht aus. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss. Studierende erhalten danach einen Bescheid, ob, und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben worden ist. Nach der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss muss der Studierende mit den Dozenten ins Gespräch gehen und den Ausgleich von Nachteilen für die jeweiligen Lehrveranstaltung individuell besprechen.
Mögliche Nachteilsausgleiche
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen (insbesondere Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten)
- Unterbrechung von Prüfungsleistungen durch Erholungspausen, die nicht auf die (verlängerte) Bearbeitungszeit anzurechnen sind
- Splitten von Prüfungsleistungen in Teilleistungen
- Eigener Bearbeitungsraum, gegebenenfalls mit bedarfsgerechter Ausstattung oder bestimmten raumakustischen Bedingungen, z. B. einstellbarer Stuhl oder Tisch, Teppich, Lichtquellen
- Zulassen von personeller oder technischer Unterstützung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, z. B. Schreibassistenz, Assistenz zum „Handling“ von Unterlagen, Gebärdensprachdolmetscher/innen, assistive Technologien
- Adaption von Aufgabenstellungen (z. B. in Bezug auf Schriftart, Schriftgröße, Schriftdekoration oder als Audiodatei)
- Mitbestimmung in Bezug auf Termin, Ort, Sitzplatz, Aufsichtsperson
- Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere, z. B. mündlich statt schriftlich und umgekehrt oder Einzel- statt Gruppenprüfung