Ab dem Frühjahr 2024 werden zwei Beschwerdestellen für die Bereiche »Studium und Lehre« sowie »im Fall von Diskriminierung« an der Bauhaus-Universität Weimar eingesetzt. Nachfolgend findest du alle Informationen dazu.
Bitte beachte: |
Im Laufe deines Studiums kann es vorkommen, dass du mit Situationen konfrontiert wirst, aus denen du allein keinen Ausweg findest. Daher begleiten dich die Beauftragten der Beschwerdestelle bei Beschwerden über:
Es gibt keinen Maßstab, ab wann ein Problem gravierend genug ist, um es bei den Beauftragten der Zentralen Beschwerdestelle für Studium und Lehre zu adressieren. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Problem hier richtig ist, solltest du ein Erstgespräch mit der Beschwerdestelle für Studium und Lehre vereinbaren, die aus zwei Beauftragten besteht:
Du kannst die Beschwerdestelle über folgende E-Mail Adresse kontaktieren: |
Für einen zielführenden Umgang mit Konflikten und Beschwerden, geben wir dir folgende Empfehlungen:
Die Beschwerdestelle besteht aus zwei Beauftragten, die in der zentralen Einrichtung Universitätsentwicklung angegliedert sind und im Bereich Qualitätsentwicklung für die Bauhaus-Universität Weimar arbeiten.
Die Beauftragten der Beschwerdestelle im Bereich Studium und Lehre agieren hauptsächlich als beratende, moderierende und vermittelnde Instanzen. Sie haben keine Befugnis zur Weisungserteilung, jedoch können sie auf ein umfassendes Netzwerk innerhalb der Bauhaus-Universität Weimar zurückgreifen und tragen als neutrale Vermittler*innen dazu bei, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen.
Der Verlauf des Anliegens ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig wie z.B. das Thema oder Ziel, die Art der Angelegenheit sowie die Bereitschaft der Beteiligten zur Lösungsfindung.
Die Beauftragten der Beschwerdestelle haben bei einer anonymen Beschwerde keine Möglichkeit Rückfragen zu stellen oder Rückmeldungen zu geben und können daher keine anonymen Beschwerden entgegennehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, deine Beschwerde in einem anonymisierten Verfahren weiterzuverarbeiten. Wenn du das wünschst, besprich dies bitte mit den verantwortlichen Beauftragten.
Die Beratungsgespräche finden in der Regel in den Büroräumen der Universitätsentwicklung statt, bei Bedarf können auch andere Orte vereinbart werden. Das Gespräch führst du immer mit den beiden Personen der Beschwerdestelle (also mindestens zu dritt). Es kann in den Sprachen Deutsch oder Englisch durchgeführt werden.
Alle Beteiligten innerhalb eines Beschwerdeverfahrens erfahren höchste Vertraulichkeit. Die Personen der Beschwerdestelle unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Einwilligung werden keine personenbezogenen Informationen weitergegeben. Auch werden keine Schritte unternommen, die Rückschlüsse auf die Studierenden zulassen könnten, sofern die Studierenden dies nicht wünschen.
Es kann der Fall eintreten, dass deine Erwartungen nicht in vollem Umfang erfüllt werden können. Du darfst jedoch davon ausgehen, dass dein Anliegen ernsthaft und sorgfältig geprüft wurde und den am Klärungsprozess beteiligten Personen sehr daran gelegen ist, eine Lösung zu finden, um Beschwerden künftig zu vermeiden. In gewissen Situationen könnte es daher auch erforderlich werden, einen Kompromissvorschlag in Betracht zu ziehen.
Sollte dies ebenfalls zu keiner Lösung führen, kannst du dich entweder an weitere Personen oder Gremien der Universität (Fakultätsleitungen, Dekane, Kanzler oder Präsident) wenden. Darüber hinaus steht dir auch der Rechtsweg offen, der allerdings außerhalb des Aufgabenbereichs der Beschwerdestelle für Studium und Lehre liegt. Ab diesem Zeitpunkt solltest du einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Das Studierendenwerk Thüringen bietet fachkundige Rechtsberatung im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches nach § 3 Abs. 1 des Thüringer Studierendenwerksgesetzes an. Es steht allen Studierenden offen. Die kostenlosen Beratungen werden von unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten während der Vorlesungszeit (auf Anfrage auch in Englisch) durchgeführt.
Im Fall von Diskriminierung und Benachteiligung können Mitglieder der Universität bei der Beschwerdestelle eine formelle Beschwerde einreichen. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde. Wenn sich der Diskriminierungsvorwurf bestätigt, schlägt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen vor.
Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der Bauhaus-Universität Weimar.
Sie nimmt auf Basis der rechtlichen Grundlage insbesondere Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegen.
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens an eine der bestehenden Beratungsstellen zu wenden und sich dort beraten zu lassen.
Die Arbeitsweise der Beschwerdestelle ist in der Verfahrensordnung (derzeit in Abstimmung) geregelt.
Du kannst die Beschwerdestelle über folgende E-Mail Adresse kontaktieren: |
Die Beratungsstellen bieten individuelle und parteiliche Beratung und Unterstützung von Betroffenen. Sie helfen bei der Entwicklung von Schutz- und Handlungsstrategien auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Selbstermächtigung. Sie verweisen ggf. auf andere interne und externe Beratungsmöglichkeiten, begleiten zu Gesprächen oder vermitteln Mediationen.
Die Interessenvertretungen unterliegen der Schweigepflicht. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratungsgespräche können anonym erfolgen. Weiterführenden Schritte werden nur mit Einverständnis und auf Wunsch der betroffenen Person eingeleitet.
Die Beschwerdestelle prüft eingehende Beschwerden objektiv und neutral. Dazu kann sie Einsicht in Unterlagen und Akten nehmen, vorgelegte Beweise prüfen und benannte Zeug*innen befragen. Auch die Person/en, gegen die sich die Beschwerde richtet, bekommt/en die Gelegenheit, sich zu äußern.
Sobald eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle eingegangen ist, ist die Beschwerdestelle verpflichtet, dieser nachzugehen.
Die Informationen werden vertraulich behandelt. Eine anonyme formelle Beschwerde ist jedoch nicht möglich, da die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, die Möglichkeit haben muss, zu der konkreten Beschwerde Stellung zu nehmen.
An der Universität gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die im Fall von Diskriminierung unterstützen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen finden sie hier.
Die Beschwerdestelle ist zuständig im Fall von Beschwerden aufgrund von Benachteiligung und Diskriminierung. Die Beschwerdestelle handelt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der Bauhaus-Universität Weimar.
Auf Basis der rechtlichen Grundlage beschäftigt sie sich insbesondere mit Beschwerden zu rassistischer Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (s. AGG).
Beschwerden, die andere Themenbereiche betreffen, werden von der Beschwerdestelle nicht bearbeitet.
Beschwerden zu Lehrveranstaltungen, Studiengängen, Studien- und Prüfungsorganisation, Lehrenden können Studierende an die Beschwerdestelle „Studium und Lehre" richten.
Die Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ist zuständig für Beschwerden von Mitarbeitenden, Promovierenden und Studierenden.
Auch Angehörige der Universität, die gastweise oder vorübergehend an der Universität sind, wie beispielsweise Gastwissenschaftler*innen oder Lehrbeauftragte, können sich an die Beschwerdestelle wenden.
Die betroffene Person (Beschwerdeführer*in) reicht schriftlich oder mündlich eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle im Fall von Diskriminierung ein.
Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde (Einsicht in Unterlagen, Prüfung von vorgelegten Beweisen, Anhörung von Zeug*innen). Sie fordert die Person, gegen die eine Beschwerde vorliegt (Beschwerdegegner*in) auf, sich schriftlich oder persönlich zu der Beschwerde zu äußern (Anhörung).
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass keine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, teilt sie dies Beschwerdegegner*in und Beschwerdeführer*in mit.
Kommt die Beschwerdestelle zu dem Schluss, dass eine Diskriminierung nach dem AGG und/oder der Richtlinie der Bauhaus-Universität Weimar vorliegt, empfiehlt die Beschwerdestelle entsprechende Maßnahmen oder Sanktionen.
Die Empfehlungen der Beschwerdestelle dienen als Entscheidungsgrundlage für die jeweils zuständigen Stellen. Die zuständige Stelle richtet sich nach der Mitgliedergruppe der*des Beschwerdegegner*in. Das sind bei Studierenden und Promovierenden der Vizepräsident für Lehre und Lernen; bei nicht-wissenschaftlichem Personal der Kanzler, bei wissenschaftlichem Personal der Präsident.
Die Beschwerdestelle dokumentiert das Beschwerdeverfahren. Sie informiert die Beschwerdeführer*innen über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens.
Den Ablauf des Beschwerdeverfahrens können Sie auch dem Schaubild und der Verfahrensordnung zur Beschwerdestelle (derzeit in Abstimmung) entnehmen.
Sie können die Beschwerdestelle telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Dipl.-Ing. Ronny Schüler und Dr.in Carolin Wick
Tel.: +49 (0)3643-581717
E-Mail: beschwerdestelle@uni-weimar.de
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