Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 8. Januar 2019, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2019, S. 275 - 280, wurde vom Präsidenten der Bauhaus-Universität Weimar zur Antikorruptionsbeauftragten bestellt:
Antikorruptionsbeauftragte
Cranachstraße 47, Raum 218
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de
Stellvertreterin
Belvederer Allee 6, Raum 007
99425 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de
Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten im Überblick:
Bitte nehmen Sie die Belehrung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen für Bedienstete des Freistaates Thüringen zur Kenntnis.
Die folgenden rechtlichen Vorschriften und weitergehenden Informationen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sind zu beachten:
Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags hat die Thüringer Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Erklärfilm zum Thema „Korruption“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik verständlich aufbereitet und bildhaft dargestellt. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen aufmerksam gemacht werden. Der Film richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Bauhaus-Universität Weimar haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Universitätsleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte. Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Universität beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden von der Bauhaus-Universität Weimar frühzeitig abgewendet werden können. Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse, über die genannten Telefonnummern oder über ihre direkte Postanschrift erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung. Kontakt:Jana Lorbeer Dr. Steffi Heine |
In Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) ist an der Bauhaus-Universität Weimar eine interne Meldestelle eingerichtet für die Meldung von Verstößen im beruflichen Kontext bzw. Hinweisen über etwaige Verstöße,
Grundlage bildet das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber oder auch Whistleblower).
Für die interne Meldestelle wurde die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
hinweisgeber-meldestelle[at]uni-weimar.de
Ausschließlich die folgenden Personen haben Zugriff auf diese E-Mail-Adresse und sind befugt Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:
Jana Lorbeer (Leiterin Innenrevision, Kontakt: Cranachstraße 47, Raum 218, 99423 Weimar, Tel. +49 36 43 / 58 19 19)
Dr. Steffi Heine (Leiterin Justitiariat, Kontakt: Belvederer Allee 6, Raum 007, 99425 Weimar, Tel. +49 36 43 / 58 19 19)
Meldungen per Brief können Sie an Interne Meldestelle, c/o Innenrevision (Postanschrift: Cranachstraße 47, 99423 Weimar) senden.
Sie haben daneben jederzeit die Möglichkeit mündliche Meldungen per Telefon abzugeben oder ein persönliches Zusammentreffen zu initiieren (Kontaktdaten siehe oben).
Ihre Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt, bitte beachten Sie die Ausnahmen gemäß 9 HinSchG. Von anonymen Hinweisen wird gebeten abzusehen. Im Sinne einer zügigen Bearbeitung und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen wird gebeten den Hinweis und/oder Sachverhalt hinreichend genau zu formulieren und zu schildern.
Mündliche Hinweise werden zusammengefasst in Form eines Vermerks oder durch die vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls dokumentiert. Der hinweisgebenden Person wird Gelegenheit gegeben, den Vermerk oder das Protokoll zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und unterschriftlich zu bestätigen.
Darüber hinaus können Sie alternativ eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vornehmen.
Nach Eingang des Hinweises wird die Meldestelle
• zunächst den Eingang des Hinweises bestätigen und die sachliche Zuständigkeit oder die etwaige Zuständigkeit einer spezialgesetzlichen Meldestelle prüfen,
• anschließend prüfen, ob der Hinweis stichhaltig und glaubwürdig ist; erforderlichenfalls sind unter Wahrung der Vertraulichkeit weitere Informationen einzuholen,
• im Weiteren ggf. angemessene Folgemaßnahmen prüfen und ergreifen.
Näheres zum Verfahren vgl. § 17 HinSchG.
Sämtliche Informations-, Verfahrens- und Prüfschritte sowie Ergebnisse und Maßnahmen werden von der Meldestelle unter Wahrung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes sowie der Datensicherheit entsprechend dokumentiert. Dafür wurden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen installiert. Bei weitergehenden Rückfragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte der Bauhaus-Universität Weimar.
Wenn Sie über das Programm S/MIME verfügen, können Sie an die oben genannte E-Mail-Adresse eine verschlüsselte Nachricht senden. Benutzen Sie für die Verschlüsselung Ihrer E-Mail bitte den folgenden Kommunikationsschlüssel unserer Meldestelle: Verschlüsselung interne Meldestelle
Alternativ können Sie uns 7-Zip-verschlüsselte Anhänge schicken. Dazu bitten wir Sie, der internen Meldestelle das jeweilige Passwort telefonisch mitzuteilen. Eine bebilderte Beschreibung der Handhabe finden Sie unter folgendem Link:
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