Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 8. Januar 2019, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5/2019, S. 275 - 280, wurde vom Präsidenten der Bauhaus-Universität Weimar zur Antikorruptionsbeauftragten bestellt:
Antikorruptionsbeauftragte
Cranachstraße 47, Raum 218
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de
Stellvertreterin
Belvederer Allee 6, Raum 007
99425 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 19 19
E-Mail: antikorruption[at]uni-weimar.de
Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten im Überblick:
Bitte nehmen Sie die Belehrung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen für Bedienstete des Freistaates Thüringen zur Kenntnis.
Die folgenden rechtlichen Vorschriften und weitergehenden Informationen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sind zu beachten:
Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags hat die Thüringer Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Erklärfilm zum Thema „Korruption“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik verständlich aufbereitet und bildhaft dargestellt. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen aufmerksam gemacht werden. Der Film richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Bauhaus-Universität Weimar haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Universitätsleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte. Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Universität beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden von der Bauhaus-Universität Weimar frühzeitig abgewendet werden können. Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse, über die genannten Telefonnummern oder über ihre direkte Postanschrift erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung. Kontakt:Jana Lorbeer Dr. Steffi Heine |
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