Ein Datenschutzvorfall ist ein Ereignis, bei dem oder in dessen Folge Datenschutzvorschriften verletzt wurden, was zu einem Risiko für die Person führen kann, deren personenbezogene Daten betroffen sind, Art. 33 DSGVO.
Beispiele für einen solchen Vorfall sind:
Zur Verhinderung oder zum Eindämmen eines drohenden Schadens muss so rasch wie möglich gehandelt werden. Bitte nutzen Sie bei Vorliegen eines Datenschutzvorfalls oder schon bei einem Verdacht die E-Mail-Adresse datenschutz[at]uni-weimar.de.
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