Aus steuerlicher Sicht wurde die Trennung und Zuordnung der wirtschaftlichen Projekte zu den BgA Auftragsforschung bzw. BgA Forschungsnahe Dienstleistung notwendig.
Die neue BgA Struktur wurde zum 01.01.2021 eingeführt und wird zurzeit überarbeitet.
Neben den sogenannten primären Aufgaben, wie z. B. Ausbildung von Studierenden oder Grundlagenforschung, erbringt unsere Universität bzw. ihre Mitglieder für private und öffentliche Dritte auch wirtschaftliche Tätigkeit, z. B. im Rahmen von Auftragsforschung (BgA-Fo), forschungsnahen Dienstleistungen (BgA-DL), Vermietung von Infrastruktur und Sponsoring. Die Bauhaus-Universität Weimar muss bezüglich der Kostenermittlung und Finanzierung den wirtschaftlichen vom nicht-wirtschaftlichen Bereich nachprüfbar voneinander trennen (Trennungsrechnung) und im Jahresabschluss nachweisen, dass öffentliche Mittel nicht zur Subventionierung wirtschaftlicher Tätigkeiten eingesetzt werden.
Wirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn auf einem bestimmten Markt von öffentlichen und privaten Anbietern Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden. Diese sind mittels Kalkulationsschema wirtschaftlich zu kalkulieren (Vollkostenkalkulation), d. h. inkl. Gemeinkosten, Gewinnaufschlag und Umsatzsteuer. Bei Fragen zu wirtschaftlichen Forschungsprojekten wenden Sie sich bitte vor Angebotsabgabe an das Dezernat Forschung, zu wirtschaftlichen Vorhaben ohne Forschungsbezug sowie zum Sponsoring an die Referentin für Drittmittel. Hinsichtlich der korrekten Umsetzung wirtschaftlicher Drittmittelprojekte berücksichtigen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente und Formulare.
Stundennachweise für Projekte: 2024 und 2023:
Beschäftigte der Universität, die direkt an wirtschaftlichen Projekten mitwirken, müssen ihre Arbeitszeitanteile pro Projekt über einen einzelpersonenbezogenen, taggenauen Stundennachweis erfassen.
Die Nachweise sind durch das Projektmitglied und durch die Projekt-/Professurleitung zu unterschreiben (Vier-Augen-Prinzip).
Spätestens 10 Tage nach Quartalsende bzw. 10 Tage nach Projektende sind die Stundennachweise dem Dezernat Finanzen/Referat Drittmittel zu übergeben.
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