Am 12. Februar 2025 werden wir von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr eine weitere Online-Schulungzum Lucom-Portal und weiteren Fragen anbieten.
Bitte senden Sie uns zur Vorbereitung auf die Online-Schulung bis zum 15. Januar 2025 Ihre Fragen und/oder Probleme per E-Mail an: assistenten[at]uni-weimar.de.
Und melden Sie sich bei Interesse an der Schulung vorab unter folgendem Link: https://veranstaltungen.uni-weimar.de/e/RPG_VIFI-DP-02-2025 an.
Die Arbeitsverträge für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen werden anhand eines Portals der Firma "Lucom" erstellt. Ab 01.09.2024 soll das alte "Hiwi-Portal“ abgelöst werden.
Nutzen Sie bitte dafür ab 01.09.2024 nur noch das „neue Lucom-Portal“ für die Einstellungen der studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen. Der neue Link lautet: https://workflow.uni-weimar.de/lip/logoff.do .
Bereits geschlossene Verträge können Sie weiterhin im „alten Lucom“ unter: https://www.uni-weimar.de/lip einsehen.
Achtung: im neuen Lucom ist das Versenden keine Workflow-Funktion. Daher nutzen Sie bitte unbedingt die Ausfüllhinweise auf unserer Website. Diese haben wir Ihnen für die studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen und für die Sachbearbeiter*innen zur Verfügung gestellt.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie folgende Pflichtformulare und Rechtsvorschriften zur Kenntnis nehmen! Diese finden Sie hier in deutsch und englischer Sprache.
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen in deutscher Sprache (Lucom Interaction Platform, www.uni-weimar.de/hiwi).
Hier gelangen Sie zu den Ausfüllhinweisen für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen in englischer Sprache (Lucom Interaction Platform, www.uni-weimar.de/hiwi).
Die neue Ansicht für das Handout in englischer Sprache wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.
Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages (auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
für die vorgesehene Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Assistenz
(umgangssprachlich "Hiwi") darf zeitgleich kein Arbeitsverhältnis als studentische(r)
Angestellte(r) (auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder) an der Bauhaus-Universität
Weimar bestehen!
Die Erklärung zu weiteren Beschäftigungen an der Bauhaus-Universität Weimar für
studentische und wissenschaftliche Assistent*innen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie diese Erklärung zur Vertragsunterzeichnung im Sekretariat ein!
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