Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Bauhaus-Universität Weimar mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert worden. Die Initiative für die Einleitung des BEM ergreift somit die Personalabteilung der Bauhaus-Universität Weimar und zwar auch dann, wenn Sie noch nicht wieder Ihre Arbeit aufgenommen haben.
Das BEM wird eingeleitet, wenn ein*e Beschäftigte der Universität innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Ziel des BEM ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer*eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu versuchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Ein Bedarf an Leistungen zur Rehabilitation, die zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten dienen, soll frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der*des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.
Für das BEM besteht der Grundsatz der Freiwilligkeit. Die Entscheidung, ob Beschäftigte die angebotene Hilfe annehmen möchten oder nicht, liegt ausschließlich bei ihnen. Denn die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ohne Ihr Einverständnis kein BEM durchgeführt werden darf. Auch besteht die Möglichkeit, eine bereits erteilte Einwilligungserklärung für die Zukunft zurückzunehmen. In dem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass ohne Ihre Mitwirkungsbereitschaft eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsbetrieb nicht geschehen kann. Bitte nutzen Sie gemeinsam mit uns diese Chance.
Die Ablehnung eines BEM hat keine unmittelbaren Folgen und muss auch nicht begründet werden. Mittelbar kann Ihre Entscheidung jedoch Folgen haben. Wird Ihnen die Durchführung eines BEM angeboten, welches Sie ablehnen, können Sie sich bei möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt oder eine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes nicht versucht wurde.
Das BEM ist eine Chance und kann zu Ihrer persönlichen Gesunderhaltung beitragen. Wird deutlich, dass betriebliche Umstände Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind, kann diesen nachgegangen und somit einer möglicherweise chronisch werdenden Krankheit vorgebeugt werden. Durch Einleitung geeigneter Maßnahmen, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen, kann Ihnen auch künftig der Arbeitsplatz in der Bauhaus-Universität Weimar erhalten bleiben.
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die*der Beschäftigte einen Brief der BEM-Beauftragten mit der Einladung zu einem ersten Informationsgespräch. In diesem ersten Schritt möchten wir über das BEM und seine Zielsetzung, die Art und den Umfang der hierfür erhobenen Daten sowie über die mögliche Teilnahme weiterer Personen informieren. Damit haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen die Durchführung eines BEM zu entscheiden. Sie entscheiden ebenfalls, ob das Gespräch unter vier Augen stattfindet oder ob weitere Personen des BEM-Teams bzw. eine Person des Vertrauens hinzugezogen werden sollen. in diesem Gespräch wird entschieden, ob ein BEM-Verfahren begonnen werden soll oder ob es keiner weiteren Maßnahmen bedarf. Gemeinsam verabredete Maßnahmen werden in einer Vereinbarung festgehalten und die Umsetzung wird vom Eingliederungsteam begleitet.
Eine stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, ist eine freiwillige Übereinkunft zwischen Betroffenen, behandelndem Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse, in der nach einer längeren Erkrankung eine Arbeitserprobung mit wöchentlich steigender Arbeitszeit stattfindet. In dieser Zeit sind Beschäftigte noch arbeitsunfähig gemeldet.
Das BEM bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Arbeitsumgebung und Erkrankung und der Frage, welche Maßnahmen notwendig sind, damit ein gesunderhaltendes Arbeiten möglich ist. Es besteht die Möglichkeit, die stufenweise Wiedereingliederung mit dem BEM zu verbinden.
Vertraulichkeit und Datenschutz sind wesentliche Bestandteile des BEM. Innerhalb des Verfahrens geschieht nichts ohne Ihr Wissen und Ihre Einwilligung. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse, gesundheitliche Verhältnisse) oder sonstige Angaben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, dürfen ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet werden. Drei Jahre nach Beendigung des Verfahrens werden alle im Zusammenhang mit dem BEM erhobenen Daten gelöscht
Sowohl die Durchführung des BEM im Einzelfall als auch die Beteiligung der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder sonstiger Dritter ist von der Einwilligung der oder des betroffenen Beschäftigten abhängig. Weitere Informationen (z. B. das Antwortschreiben der Betroffenen) dürfen dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder sonstigen Dritten nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen gegeben werden (s. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
Am BEM können mehrere Personen und Stellen innerhalb und außerhalb der Bauhaus-Universität Weimar beteiligt sein:
• Sie selbst als Beschäftigte*r
• der*die BEM-Beauftragte der Bauhaus-Universität Weimar bzw. das BEM-Team
(zur Zeit: Petra Beyer als BEM-Beauftragte, Karin Pettkus als Mitglied des
Personalrats, Gunter Seidel als 1. Stellvertreter der Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen)
• weitere Mitglieder des Personalrats und ggf. der Schwerbehindertenvertretung
• der Betriebsärzt*in
• der Rehabilitationsträger sowie ggf. das Integrationsamt und Integrationsfachdienst
• Ihre behandelnden Ärzt*innen
Die Einbindung dieser Personen oder Stellen erfolgen nur im Rahmen des Erforderlichen und nur soweit Sie hierfür zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben.
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