Gemäß dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBFG) (landresrecht.thueringen.de) haben Beschäftigte Anspruch darauf sich bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr freistellen zu lassen. Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das Arbeitsentgelt wird an diesen Tagen weitergezahlt. Die Kosten für die Bildungsfreistellung tragen die Beschäftigten.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: www.bildungsfreistellung.de.
Wie kann ich eine Bildungsfreistellung beantragen?
Voraussetzungen für die Beantragung einer Bildungsfreistellung sind:
Möchten Sie eine Bildungsfreistellung beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Bitte reichen Sie den Antrag auf Bildungsfreistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung ein, ansonsten gilt die Frist als versäumt (§6(1) ThürBfG)).
Für Rückfragen zur Bildungsfreistellung sowie der Umsetzung an unserer Universität stehen wir gern zur Verfügung.
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