Die Mitglieder einer Hochschule haben das Recht, die Belange der Hochschule mitzuentscheiden. Dies ist über die Selbstverwaltung und ihre Gremien möglich. Professorinnen und Professoren, Studierende sowie wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten als Mitgliedergruppen und sind berechtigt sowie auch verpflichtet, an der Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen ihre Vertreter für eine Amtszeit von zwei Jahren, die Studierenden für ein Jahr. In den einzelnen Gremien sind alle Mitgliedergruppen angemessen beteiligt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf dieser sowie den weiterführenden Seiten.
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