Das Integrationsteam und seine Mitglieder achten im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf die Einhaltung des SGB IX, der Rahmenintegrationsvereinbarung und anderer Vorschriften zugunsten von behinderten oder von Behinderung bedrohten Beschäftigten. Weiterhin unterstützt das Team im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess von an der Hochschule Tätigen, die mehr als 6 Wochen erkrankt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Integrationsvereinbarung.
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