Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten an der Bauhaus-Universität Weimar. Diese Interessenvertretung wird alle zwei Jahre von den Auszubildenden und Jugendlichen gewählt und kümmert sich um deren Probleme. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. Dezember 2022
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. November 2024
Erhöhung der monatlichen Ausbildungsentgelte ab 1. Februar 2025
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG werden ab 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 € und ab 1. Februar 2025 um einen Festbetrag von 50 € erhöht. Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Übernahme von Auszubildenden nach § 19 TVA-L BBiG
Ab dem 1. Oktober 2023 erfolgt eine unbefristete Übernahme, wenn der Abschluss mit der Note „Befriedigend“ oder besser absolviert wurde, sofern dienstlicher / betrieblicher Bedarf besteht und nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auszubildende, die nicht mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden unter den gleichen Voraussetzungen zunächst befristet für zwölf Monate übernommen. Im Anschluss erfolgt bei Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
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