Der Personalrat an der Bauhaus-Universität Weimar vertritt auf der Grundlage des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Beamtinnen und Beamten sowie der studentischen Beschäftigten an der Bauhaus-Universität Weimar mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Er besteht aus 11 Mitgliedern, die sich paritätisch aus den genannten Beschäftigtengruppen zusammensetzen und alle vier Jahre – zuletzt 2018 – von diesen gewählt werden.
Zu den Aufgaben des Personalrates gehören:
Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen.
Dafür Sorge zu tragen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen angewandt und durchgeführt werden.
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und gemeinsam mit den Verantwortlichen auf deren Erledigung bzw. Abstellung hinzuwirken.
Die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger zu fördern.
Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern.
Mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.
Auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.
Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Diversitätsbeauftragten der Universität zusammen.
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