Das Gleichstellungsbüro der Bauhaus-Universität Weimar hat vier verschiedene Förder-Fonds für Frauen ausgeschrieben und ermutigt alle qualifizierten Kandidatinnen zur Bewerbung.
(erste Bewerbungsfrist: 28.02.2022)
Der »Ausgleichsfonds« des Gleichstellungsbüros ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder für den Zeitraum 2022 bis 2024. Er dient einerseits der Entlastung von Junior-Professorinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterinnen, die sich in Gremien der Bauhaus-Universität Weimar engagieren. Andererseits soll der »Ausgleichsfonds« weitere Anreize für Frauen schaffen, damit sie sich stärker in Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung engagieren, sodass langfristig geschlechtliche Parität in der Besetzung aller universitären Gremien hergestellt werden kann.
Für ihre Mitarbeit in bestimmten Ämtern, Gremien, Beiräten, Kommissionen oder Ausschüssen können die Antragstellerinnen finanzielle Mittel für ausgleichende bzw. karrierefördernde Maßnahmen beantragen.
(erste Bewerbungsfrist: 28.02.2022)
Der »Publikationsfonds« des Gleichstellungsbüros richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -künstlerinnen (d.h. weibliche Promovierende und Post-Docs, künstlerisch-gestalterische bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Juniorprofessorinnen) aller Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar.
Die Bewerberinnen können über den Fonds finanzielle Unterstützung von bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt.) für die Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Arbeiten bei einem Verlag oder in selbständiger Umsetzung (d.h. ohne Kooperation mit einem Verlag) beantragen.
(erste Bewerbungsfrist: 31.03.2022)
*** Die offizielle Ausschreibung und das Online-Bewerbungsformular folgen in Kürze — Bewerbungen über das Online-System sind voraussichtlich ab dem 14.02. möglich ***
Der »Frauenförderfonds« des Gleichstellungsbüros richtet sich an Studentinnen, Promovendinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar.
Der »Frauenförderfonds« dient einerseits der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses: Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Promovendinnen können mit max. 1.000,- € unterstützt werden (Förderlinie I). Projekte von Studentinnen können mit max. 500,- € je Projekt gefördert werden (Förderlinie II).
Andererseits dient der »Frauenförderfonds« der Förderung von Projekten zur Steigerung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen und/oder von Projekten zum Themenfeld »Gender in Lehre und Forschung«: Projekte bzw. Vorhaben zur Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender in den naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen können mit max. 2.000,- € je Projekt gefördert werden (Förderlinie I). Projekte zur Genderforschung oder zur Implementierung von Genderaspekten in Studium, Lehre und Forschung können mit max. 2.000,- je Projekt unterstützt werden (Förderlinie II — Professorinnen und wissenschaftlich-künstlerische Mitarbeiterinnen sind antragsberechtigt).
(erste Bewerbungsfrist: 31.03.2022)
*** Die offizielle Ausschreibung und das Online-Bewerbungsformular folgen in Kürze — Bewerbungen über das Online-System sind voraussichtlich ab dem 14.02. möglich ***
Der »Fonds für Kongressreisen« des Gleichstellungsbüros richtet sich an Studentinnen, Promovendinnen sowie wissenschaftliche und künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar. Die Förderung (ggf. anteilig der Tagungsbeitrag, Übernachtungs- oder Reisekosten) kann erfolgen für:
(a) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen, für die die Antragstellerin einen Vortrag, eine Poster-Präsentation oder ein Paper eingereicht hat und dieses angenommen wurde. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro je Antrag.
(b) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen ohne eigenen Beitrag, wenn diese nachweislich der beruflichen Weiterentwicklung der Antragstellerin dient. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Euro je Antrag.
Alle vier Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite »Interne Förderprogramme« des Gleichstellungsbüros.
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