» Ausschreibung Frauenförderfonds 2024|2
» online für die Förderung bewerben
Mit dem Fonds unterstützt das Gleichstellungsbüro Vorhaben und Projekte, die zur Qualifizierung und Karriereentwicklung von Frauen und/oder TIN* Personen an der Bauhaus-Universität Weimar beitragen.
Zudem fördert das Gleichstellungsbüro mit dem Frauenförderfonds Vorhaben, die in Forschung und Lehre den Fokus auf Genderthemen legen oder darauf abzielen, den Anteil von Studentinnen und/oder TIN* Personen in den MINT-Fächern zu erhöhen.
Bewerbungsschluss für die 2. Ausschreibungsrunde ist der 15. November 2024.
Förderlinien:
I. Förderung für weibliche und/oder TIN* Studierende
II. Förderung für wissenschaftliche und künstlerische weibliche und/oder TIN* Mitarbeitende und Promovierende
III. Förderung von Projekten (antragsberechtigt: wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende und Professor*innen (weiblich und/oder TIN*)
(a) zur Steigerung des Frauen-/TIN*-anteils in MINT-Studiengängen
(b) zum Themenfeld Gender in Lehre und Forschung
In den jeweiligen Förderlinien kann pro Person nur ein Antrag eingereicht werden.
Nach Eingang aller Anträge legen die Gleichstellungsbeauftragte und der Beirat für Gleichstellungsfragen einen Vergabevorschlag vor, der vom Präsidium bestätigt werden muss. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Wir unterstützen nachhaltiges Reisen. Flugreisen unter 1.000 km können daher nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Für die Bewerbung benötigen Sie (zusätzlich zum Online-Formular):
I. Darstellung des Vorhabens (max. eine A4 Seite):
a. Benennung der Förderlinie
b. Darstellung der Zielsetzung und Erläuterung des Vorhabens
c. Erläuterung zu Durchführbarkeit des Vorhabens
d. Angabe zur Bedeutung des Projekts für die weitere persönliche Entwicklung in Studium und Beruf/akademische Karriere (Förderlinie I. und II.)
e. verantwortlich durchführende Person/en, weitere Mitwirkende am Projekt
II. Zeit- und Finanzplanung
a. detaillierter Zeit- und Finanzplan:
i. Auflistung aller anfallender Kosten
ii. geplante Verwendung der Mittel des Fonds
iii. Angaben zu weiteren Finanzierungen
iv. zeitliche Planung und Abschluss des Vorhabens bis spätestens 15.11.2025
III. Lebenslauf (bitte fügen Sie dem Lebenslauf kein Foto bei)
IV. Nachweis des Status (Kopie der Studienbescheinigung bzw. der Annahmeerklärung zur Promotion)
V. Gutachten der*s betreuenden Professor*in bzw. Mitarbeiter*in
a. kurze, formlose Stellungnahme der*des Vorgesetzten bzw. der*des betreuenden Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar bzw. einer*s betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiter*in der Bauhaus-Universität Weimar (mit Bestätigung durch jeweils zuständige*n Inhaber*in der Professur)
b. Einschätzung zur Durchführbarkeit und Qualität des Vorhabens
c. ggf. Begründung, warum die Professur die Kosten nicht übernehmen kann.
Fragen zur Antragstellung?
Fragen zur Antragstellung richten Sie gerne an: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de, Tel. 03643/58 42 42. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung können Sie fragen zum Antrag und zum Fonds stellen: 6. November 2024, 10 Uhr, https://meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf/
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
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• Alenso, Ana »Raum 002 - Das ist keine Klinik = das ist ein Arbeitsraum«
• Apel, Elisabeth (BA); Barthel, Simone (Dipl.-Ing.) »Kellergeschichten«
• Bückert, Margrit-Inger (BA); Schneider, Henrike (BFA) »Wolkenkuckucksheim«
• Burghardt, Mila »IN_SIGHT« Videoperformance
• Dähne, Chris (Dr.) Forschungsaufenthalt als Visiting Researcher an der Waseda Universität Tokyo
• Do Dinh, Laura-Kim »Der Nachbar« (Kurzfilm)
• Dreyer, Andrea (Prof. Dr.) »Schrift und Bild - Vom sehenden zum lesenden Auge«
• Fleischer, Lydia »Angepisst« (Kurzfilm)
• Gamula, Alva »Dazwischen«
• Gao, Haiying (Dipl.Des.) »Das große Witzereißen - Über die Rolle provokanter ethnischer Witze im
Kontext der Beziehung China-Deutschland und Methoden zu deren künstlerischer Nutzung«
• Gräfe, Sophia »Bildmatrix ENCYLOPAEDIA CINEMATOGRAPHICA – Ein wissenschaftliches Filmlexikon der Bewegung im Diskurs der Kunst«
• Groß, Johanna »Ein Sommer im Leben« (Kurzfilm)
• Gruschwitz, Sabine »Effekte werblicher Beeinflussungsversuche auf das Medienprodukt – Studie 2: Product Placement in Fotolovestorys«
• Guthmann, Cathleen »Highspeed«
• Habermann, Marie »FRÖSCHLI« (Kurzfilm)
• Herbst, Verena »Rasender Stillstand« (AT)
• Hernandez, Marjorie »Textilen in zeitgenössischer Architektur«
• Hofmann, Stefanie »Fabrikgeschichte – vom Erinnerungsort zum Industriedenkmal«
• Kerner, Eugenia; Leuther, Cindy »Cosplay - Verkleidungskultur aus Japan«
• Kriegelstein, Linda; Meyer, Hannah »Zeit-Maschine-Zeichnung«
• Krüll, Franziska »Neuartige Sanitärkonzepte (NASS ) – einfach für Schüler erklärt«
• Lima e Ferreira, Ana Carolina »Das Theater der Unterdrückten als Medien der Kunst im öffentlichen
Raum«
• Martin, Silke (Dr. phil.) »Bergbilder des Films« - Präsentation des Habilitationsprojekts
• Schubert-Minski, Theresa (Dipl. Mediengest.) »From interference to inference: art as open system«
• Steiger, Katrin »Salon Abraham-Lincoln-Str. 7«
• Trojan, Anke (BA) »Division« (Film)
• Vittu, Elodie (Dipl.-Ing.) ISA-Forum (International Sociological Association) in Buenos Aires
• Wagner, Susanne »Interspaces - How to detect the In-Between?«
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Mit dem Fonds unterstützt das Gleichstellungsbüro Kongressreisen oder Ausstellungsbeteiligungen, die zur Qualifizierung und Karriereentwicklung von Frauen und/oder TIN*Personen an der Bauhaus-Universität Weimar beitragen.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2024.
Die Förderung kann erfolgen für:
(a) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen mit eigenem Beitrag (eingereichtes und angenommenes Werk, Vortrag, Posterpräsentation, Paper).
Die maximale Fördersumme beträgt 500 €.
(b) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen ohne eigenen Beitrag, wenn diese nachweislich der eigenen Qualifikationsarbeit oder der beruflichen Weiterentwicklung der beantragenden Personen dient.
Die maximale Fördersumme beträgt 200 €.
Die Förderzusage unterliegt dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.
Wir unterstützen nachhaltiges Reisen. Flugreisen unter 1.000 km können daher nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Unterlagen:
für (a) und (b):
I. Darstellung der Zielsetzung und Erläuterung der Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme sowie Einordnung in den eigenen Lebenslauf (max. eine A4 Seite)
II. Kurzer Lebenslauf (bitte fügen Sie dem Lebenslauf kein Foto bei)
III. detaillierte Finanz- und Zeitplanung. Der Kongress/die Veranstaltung muss zwischen dem 15.11.2024 und 15.11.2025 stattfinden.
IV. Erklärung, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten beantragt wurden bzw. warum die Kosten nicht oder nur teilweise aus Mitteln der Fakultät/der Professur getragen werden können
V. Stellungnahme
kurze, formlose Stellungnahme der*des Vorgesetzten bzw. eine*r betreuenden Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar bzw. einer*eines betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiter*in der Bauhaus-Universität Weimar (mit Bestätigung durch zuständige*n Inhaber*in der Professur).
VI. Studienbescheinigung bzw. Annahmeerklärung zur Promotion
nur für (a) zusätzlich:
VII. Nachweis über die Annahme bzw. Auszug aus Tagungsprogramm
Fragen zur Antragstellung?
Fragen zur Antragstellung richten Sie gerne an: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de, Tel. 03643/58 42 42. Im Rahmen einer Online-Infoveranstaltung am 6. November können Sie Fragen zum Fonds und zum Antrag stellen: https://meeting.uni-weimar.de/b/mir-1co-xiv-clf Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Der »Ausgleichsfonds für Professorinnen, Junior-Professorinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen mit Gremientätigkeit« ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder für den Zeitraum 2022 bis 2024. Er dient einerseits der Entlastung von Junior-Professorinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterinnen, die sich in Gremien der Bauhaus-Universität Weimar engagieren. Andererseits soll der »Ausgleichsfonds« weitere Anreize für Frauen schaffen, damit sie sich stärker in Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung engagieren, sodass langfristig geschlechtliche Parität in der Besetzung aller universitären Gremien hergestellt werden kann.
Für ihre Mitarbeit in bestimmten Gremien können die Antragstellerinnen finanzielle Mittel für ausgleichende bzw. karrierefördernde Maßnahmen beantragen. Über die genaue Verwendung der Mittel im Sinne des Ausgleichs bzw. der Entlastung können die Antragstellerinnen selbst entscheiden.
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung 2024 ist der 29. Februar.
Die Ausschreibung zum »Ausgleichsfonds 2024« des Gleichstellungsbüros sowie den Link zum Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.
Der »Publikationsfonds für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen« richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -künstlerinnen (d.h. weibliche Promovierende und Post-Docs, künstlerisch-gestalterische bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Juniorprofessorinnen) aller Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar.
Die Bewerberinnen können über den Fonds finanzielle Unterstützung von bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt.) für die Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Arbeiten bei einem Verlag oder in selbständiger Umsetzung (d.h. ohne Kooperation mit einem Verlag) beantragen.
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung 2024 ist der 29. Februar.
Die Ausschreibung zum »Publikationsfonds 2024« des Gleichstellungsbüros sowie den Link zum Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.
Zur Förderung der Chancengleichheit in der Forschung und der Familienfreundlichkeit vergibt die Bauhaus-Universität Weimar Wiedereinstiegsstipendien um die Fortsetzung der Promotion nach einer Familienpause zu erleichtern. Es können Promovend*innen gefördert werden, die ihr Promotionsverfahren aus familiären Gründen unterbrechen mussten und nach der Inanspruchnahme von Elternzeit bzw. Familienpausen nun den Anschluss an die aktuelle Forschung anstreben, um das Promotionsverfahren wieder aufnehmen zu können. Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn die Elternzeit bzw. die Familienpause mindestens 6 Monate betragen hat.
Gewährt werden im Förderjahr 2022/23 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung bis zu 2 Stipendien für den Wiedereinstieg in der Promotion.
Nächste Bewerbungsfrist: 31. Januar 2023.
Für Promotionen, die absehbar im Förderjahr abgeschlossen werden, können 3-monatige Promotionsabschlussstipendien in der Höhe von 1.000 Euro pro Monat vergeben werden. Im Förderjahr 2022/23 werden unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung bis zu 3 CHANCENGLEICHHEIT Promotionsabschlussstipendien für Promovendinnen vergeben.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Nächste Bewerbungsfrist: 31. Januar 2023
Bewerbungen werden nur vollständig und fristgerecht angenommen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
2024 vergibt die Bauhaus-Universität bis zu 2 »MINT*-Stipendien für Master-Studentinnen«.
Mit den »MINT-Stipendien« fördert die Bauhaus-Universität Weimar herausragende Master-Studentinnen der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften und des Fachbereichs Medieninformatik, die überdurchschnittliche Leistungen oder eine überdurchschnittliche Eignung für ihr Wissensgebiet erkennen oder erwarten lassen.
Die Stipendiatinnen erhalten 450 Euro pro Monat für eine Förderdauer von 12 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops.
Stipendienbeginn ist April 2024; die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar 2024.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Finanzierungsmöglichkeiten«.
* MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
2024 vergibt die Bauhaus-Universität Weimar ein »Brückenstipendium für Frauen für den Einstieg in die Promotion«.
Das Stipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen in der Übergangsphase zwischen Master/Diplom/Staatsexamen und Promotion/Ph.D. Es soll als Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eines Promotionsvorhabens dienen.
Die Stipendiatin erhält 1.000,00 Euro pro Monat für eine Förderdauer von bis zu 6 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops. Der Förderzeitraum ist frei wählbar zwischen dem 01. April 2024 und dem 31. März 2025.
Bewerbungen für das Förderjahr 2023/2024 sind fortlaufend möglich: Die erste Frist ist der 31. Januar 2024, die letzte Frist ist der 31. August 2024.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Stipendien und Förderung«.
2024 vergibt die Bauhaus-Universität Weimar ein »Brückenstipendium für Frauen für den Einstieg in die Habilitation oder Post-Doc-Phase«.
Das Stipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen in der Übergangsphase zwischen Promotion/Ph.D. und Post-Doc-Projekt/Habilitation. Es soll als Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eines Habilitationsvorhabens oder eines wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Post-Doc-Projektes mit hohem konzeptionellen Anspruch dienen.
Die Stipendiatin erhält 2.000,00 Euro pro Monat für eine Förderdauer von bis zu 6 Monaten sowie eine ideelle Förderung durch die Möglichkeit zur Teilnahme an begleitenden Workshops. Der Förderzeitraum ist frei wählbar zwischen dem 01. April 2024 und dem 31. März 2025.
Bewerbungen für das Förderjahr 2024/2025 sind fortlaufend möglich: Die erste Frist ist der 31. Januar 2024, die letzte Frist ist der 31. August 2024.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite »Stipendien und Förderung«.
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