Gendersensible Sprache
Richtlinie zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 31/2022)
Die Bauhaus-Universität Weimar legt großen Wert darauf, Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht oder der geschlechtlichen Identität einzubeziehen und anzusprechen. Als moderne und zukunftsweisende Institution, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, trägt sie durch die Verwendung einer gendergerechten Sprache zur Gleichbehandlung aller Geschlechter bei und leistet einen Beitrag zur Schaffung eines diskriminierungsarmen und zukunftsfähigen Studien- und Arbeitsumfelds.
In seiner Sitzung vom 5. Oktober 2022 hat der Senat der Universität deshalb mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 31/2022) verabschiedet. Die Richtlinie regelt die einheitliche Verwendung gendersensibler Formulierungen in allen Veröffentlichungen der internen Kommunikation und Außendarstellung der Universität. Dazu zählen beispielsweise normative Texte wie Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch Stellenausschreibungen und Webseiten. Für diese Texte gilt:
»Überall dort, wo Personen jeden Geschlechts adressiert werden sollen, verwenden die Mitglieder der Universität geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Studierende, Lehrende). Wenn nicht anders möglich, soll eine mit Asterisk bzw. Genderstern (*) gegenderte Bezeichnung (z.B. der*die Professor*in, Dezernent*innen) verwendet werden.« (MdU 31/2022)
Beratung und Unterstützung:
Das Gleichstellungsbüro sowie Tina Meinhardt, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, sind Ansprechpartner*innen zum Thema gendergerechte Sprache.
Das Glossar »Gendersensibel formulieren« und der Sprachleitfaden »Sprache gemeinsam verändern« des Gleichstellungsbüros bieten konkrete Beispiele und Lösungsansätze für den Umgang mit komplexen sprachlichen Ausdrücken und unterstützen Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar dabei, Personen aller Geschlechter in der Kommunikation mitzudenken, miteinzubeziehen und anzusprechen.
Hinweis für Studierende und Lehrende:
»Gendergerechte Sprache kann nicht als verbindliches formales Kriterium für Prüfungsleistungen festgelegt werden und darf den Studierenden daher in prüfungsrechtlichen Kontexten weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereicht werden.« (MdU 31/2022)