Der Umgang mit der Corona-Pandemie an der Bauhaus-Universität Weimar ist aus Sicht des Gleichstellungsbüros sehr konstruktiv und lösungsorientiert passiert. Über den bilateralen Austausch mit dem Krisenstab konnte vor allem die Wiederöffnung der flexiblen Kinderbetreuung »bauhäuschen« forciert werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Maßnahmen zur Flexibilisierung und vertrauensvollen Abrechnung der Arbeitszeit für Personen mit Betreuungsaufgaben und die Anpassung von Studien- und Prüfungsordnungen über die »Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« hervorzuheben. Auch Überbrückungshilfen und die Verlängerung von Stipendien als Reaktion auf die durch die Pandemie entstandenen finanziellen Schwierigkeiten von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden gaben vielen Personen eine dringend benötigte Perspektive.
Über das Krisenmanagement während der Corona-Zeit und die durch Covid19 bedingte Verstärkung struktureller Benachteiligung von Frauen* und Personen mit Betreuungsaufgaben, gibt es eine umfangreiche Materialsammlung auf der Website der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (bukof): https://bukof.de/service/corona-gleichstellung-und-hochschule-in-der-pandemie/.
Als Auszug aus dieser Materialsammlung sollen hier nochmal die wesentlichen Benachteiligungen und Diskriminierungen während dieser Zeit, wie sie sich insbesondere für Frauen* im Wissenschaftssystem gezeigt haben, zusammengefasst werden. Die Stichwortsammlung ist das Ergebnis einer Befragung, die die bukof im Mai 2020 an deutschen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt hat:
Mehrfachbelastung von Frauen aller Statusgruppen im Homeoffice durch Care Arbeit/Home Schooling; Extreme Anforderungen an Alleinerziehende, Belastung vor allem von Familien mit kleinen Kindern und Schulkindern; keine hinreichende Notfallbetreuung; Privatisierung der Betreuungsproblematik; kaum partnerschaftliche Lösungen.
Steigerung der physischen und mentalen Belastung; »Burnout« im Homeoffice; sehr unterschiedliche Anerkennung von Risikopatient*innenstatus; Fundamentale Ängste (Existenzängste, Infizierungsängste, finanzielle Sorgen)
Frauen verfügen tendenziell über schlechtere IT-Infrastruktur. Aber auch andere (Personen-)Gruppen wie Beschäftigte niedrigerer Tarifgruppen und Studierende erfahren Benachteiligung.
Beeinträchtigung von Arbeitseffizienz, Karriereverlauf oder Studienerfolg; zeitaufwändige digitale Lehre; geänderte Prüfungsmodalitäten; erschwerter Informationszugang; weniger Zeit für Forschung und Veröffentlichungen; größere Wertschätzung gegenüber Präsenz als gegenüber Homeoffice; »Leistungsträger*in« wird verknüpft mit Anwesenheit/Online-Präsenz; Entgrenzung von Privatraum und Arbeit/Studium.
Entscheidungen und Prozesse werden intransparenter; Verzögerung bei Bewilligungen von Drittmitteln in Frauenförderprogrammen; Antragsbedingungen für Notfallbetreuung; wenig Problembewusstsein in der Leitungsebene; wenige Pauschalmaßnahmen für die Förderung der Chancengleichheit - stattdessen Einzelfall-Lösungen, die individuell verhandelt werden müssen; Ignorieren von Genderaspekten in der digitalen Lehre und anderen Prozessen; Marginalisierung von Gleichstellungsaspekten; keine Erwähnung in der Öffentlichkeitsarbeit der Hochschulen und Forschungsorganisationen.
Für die Zukunft und den Alltag der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten an der Bauhaus-Universität Weimar empfiehlt das Gleichstellungsbüro folgende Punkte:
1. Mobiles Arbeiten: Individuelle flexible Regelungen zum Mobilen Arbeiten – besonders sollen hier die Bedürfnisse von Pendler*innen und Alleinerziehenden berücksichtigt werden, unabhängig vom Alter des Kindes/ der Kinder. Das Gleichstellungsbüro begrüßt die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft, die seit September 2020 eine standardisierte Regelung zum »Mobilen Arbeiten« für alle Beschäftigten erarbeitet.
2. Familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen: Bei der Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen aller Art muss auch weiterhin Rücksicht auf die Bedürfnisse von Personen mit Betreuungsaufgaben genommen werden. Studierende mit Care-Aufgaben sollten umfassend bei der Verlängerung von Bearbeitungsfristen berücksichtigt werden, entsprechende Verlängerungsanträge sollen bürokratiearm gestaltet und bearbeitet werden.
3. Teilhabe an Digitaler Lehre: Digitale Lehrinhalte müssen barrierefrei und langfristig nutzbar zur Verfügung gestellt werden.
4. Verlängerung WissZeitVG: Anträgen für Vertragsverlängerungen nach dem novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetz sollte, vor allem für Personen mit Care-Aufgaben, großzügig stattgegeben werden. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/themenseite-forschung/zeitvertraege-wissenschaft-1739918)
5. Publication Gap: Der geringere Publikations-Output von Frauen muss retrospektiv im Rahmen von Bewerbungs- und Berufungsverfahren transparent gemacht und anerkannt werden.
Fehlt Ihnen in dieser Liste etwas? Haben Sie andere Erfahrungen gemacht oder brauchen Sie unsere Unterstützung? Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei tina.meinhardt[at]uni-weimar.de.
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