Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Seither gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: »männlich«, »weiblich«, »divers« und »keine Eintragung«.
Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist somit wegweisend für die weitere rechtliche und soziale Gleichstellung von trans/inter/nicht-binären Personen.
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