Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Seither gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: »männlich«, »weiblich«, »divers« und »keine Eintragung«.
Der Beschluss des BVerfG stärkte das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und war somit wegweisend für die weitere rechtliche und soziale Gleichstellung von trans*/inter*/nicht-binären Personen. Auch an der Bauhaus-Universität Weimar gibt es seither vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts.
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