Derzeit gibt es noch kein standardisiertes Verfahren zur Änderung des Namens oder Personenstands von trans*/inter*/nicht-binäre Mitarbeitenden der Bauhaus-Universität Weimar, die die offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Transsexuellengesetz« (TSG) bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) noch nicht abgeschlossen haben.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte, Tina Meinhardt, oder an die Diversitätsbeauftragte, Dr.in Miriam Benteler.
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