Trans*/inter*/nichtbinäre Studierende können ihren selbstgewählten Vornamen an der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Anmeldeverfahren sowie im Universitätsalltag nutzen, auch bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Transsexuellengesetz« (TSG) bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) abgeschlossen ist (Einschränkungen: siehe »Transparenzhinweise zur Datenerfassung«).
Dies gilt u.a. für die hochschulinternen Identifikations- und Servicekarten (Thoska), die offizielle E-Mail-Adresse (@uni-weimar.de), Nutzer*innen-Namen, Studien-/Prüfungsverwaltungssysteme und die jeweils damit verbundenen Dokumente (Zeugnisse, Urkunden).
Die Erfassung des selbstgewählten Vornamens und gelebten Geschlechts kann bereits bei der Immatrikulation vorgenommen werden. Eine vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands kann auch im Verlauf des Studiums beantragt werden.
Die dazu erforderlichen Unterlagen finden sie unten.
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