Trans*/inter*/nichtbinäre Studierende können ihren selbstgewählten Vornamen an der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Anmeldeverfahren sowie im Universitätsalltag nutzen, auch bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Selbstbestimmungsgesetz« (SBGG) bzw. nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften anderer Länder, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, abgeschlossen ist. Dies gilt auch für internationale Studierende.
Die vorgezogene Namensänderung betrifft u.a. die hochschulinternen Identifikations- und Servicekarten (Thoska), die offizielle E-Mail-Adresse (@uni-weimar.de), Nutzer*innen-Namen, Studien-/Prüfungsverwaltungssysteme und die jeweils damit verbundenen Dokumente.
Die Erfassung des selbstgewählten Vornamens und gelebten Geschlechts kann bereits bei der Immatrikulation vorgenommen werden. Eine vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands kann auch im Verlauf des Studiums beantragt werden.
Für die Registrierung des selbstgewählten Namens und des gelebten Geschlechts in den universitätsinternen Erfassungssystemen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die unten gelisteten Ansprechpersonen im Dezernat Studium und Lehre.
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