Bei trans* Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Der dgti-Ergänzungsausweis, welcher von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) herausgegeben wird, ist ein standardisiertes Ausweispapier, das dazu beiträgt Diskriminierung gegen trans* Personen bei Personenkontrollen abzumildern. Dieses Dokument enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, ein aktuelles Passfoto sowie die Nummer des amtlichen Bundespersonalausweises, zu dem es somit eine »Brücke« bildet. Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und vielen anderen Stellen ist der dgti-Ergänzungsausweis bereits bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.
Hinweis zur Nutzung des personengebundenen Semestertickets:
Bei Fahrgastkontrollen ist das Personal im öffentlichen Nahverkehr dazu befugt, eine Identitätskontrolle durchzuführen und nach einem offiziellen Ausweispapier (amtliches Lichtbilddokument) zu fragen. Hierbei kann es zu Diskrepanzen zwischen dem amtlichen Namen in den Ausweisdokumenten und dem selbstgewählten Namen auf der Thoska-Karte (Semesterticket) bzw. in der Deutschlandsemesterticket-App kommen.
Wir empfehlen Studierenden, die eine vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands in den universitätsinternen Erfassungssystemen vornehmen lassen, daher dringend, sich zusätzlich einen dgti-Ausweis zu besorgen.
Die Bauhaus-Universität Weimar haftet nicht für etwaige Ansprüche, die aufgrund des selbst gewählten Namens und des Gebrauchs entsprechender Dokumente entstehen könnten.
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