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Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags für trans*/inter*/nicht-binäre (TIN*) Personen

Auf dieser Webseite finden trans*/inter*/nicht-binäre (TIN*) Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar Informationen zum Verfahren der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in den universitätsinternen Erfassungssystemen. 
 

Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Am 1. November 2024 trat das »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag« (kurz: »Selbstbestimmungsgesetz« oder SBGG) in Kraft.

Das SBGG vereinfacht es trans*/inter*/nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. 

Das Gesetz tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung ist nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit zur Einholung zweier Sachverständigengutachten entfällt. 

Das Gesetz tritt auch an die Stelle der derzeitigen Regelung in § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG), die sich auf intergeschlechtliche Menschen (»Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung«) bezieht. Sie müssen kein ärztliches Attest mehr vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.

Alle wichtigen Informationen zum SBGG finden Sie auf der Info-Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Weitere Informationen und externe Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite sbgg.info.

Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (Studierende)

Trans*/inter*/nichtbinäre Stu­die­ren­de können ihren selbstgewählten Vornamen an der Bauhaus-Universität Weimar nutzen, unabhängig davon, ob eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Selbstbestimmungsgesetz« (SBGG) bzw. nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften anderer Länder, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, abgeschlossen oder angestrebt ist.

Dazu werden die Daten zu Vornamen und Geschlechtseintrag in der Studierendendatenbank geändert. Die hochschulinterne Identifikations- und Servicekarte (Thoska), die offizielle E-Mail-Adresse (@uni-weimar.de) und Dokumente wie Semesterbescheinigungen und Zeugnisse werden dann auf den selbstgewählten Vornamen ausgestellt. 

Die Erfassung des selbstgewählten Vornamens und des gelebten Geschlechts kann bereits bei der Immatrikulation vorgenommen werden. Eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags kann auch im Verlauf des Studiums beantragt werden.

Zur Beantragung der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in der Studierendendatenbank verwenden Sie bitte das folgende Formular:

  • Formular: »Antrag auf Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in der Studierendendatenbank« 

 
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro des Dezernats Studium und Lehre:

Doreen Klamt (sie/ihr)
Referatsleitung
Campus.Office, Raum 211

Tel.: +49 (0) 3643 – 58 2344
Fax: +49 (0) 3643 – 58 2360
E-Mail: doreen.klamt[at]uni-weimar.de
 

Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (Mitarbeitende)

Derzeit gibt es noch kein standardisiertes Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags von trans*/inter*/nicht-binären Mitarbeitenden der Bauhaus-Universität Weimar, die die offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag« (SBGG) bzw. nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften anderer Länder, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, noch nicht ab­ge­schlos­sen haben oder anstreben.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diversitätsbeauftragte, Dr.in Miriam Benteler (sie/ihr), oder an die Gleichstellungsbeauftragte, Tina Meinhardt (sie/ihr).

dgti-Ergänzungsausweis

Was ist der dgti-Ergänzungsausweis?

Bei trans* Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.

Der dgti-Ergänzungsausweis, welcher von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) herausgegeben wird, ist ein standardisiertes Ausweispapier, das dazu beiträgt Diskriminierung gegen trans* Personen bei Personenkontrollen abzumildern. Dieses Dokument enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, ein aktuelles Passfoto sowie die Nummer des amtlichen Bundespersonalausweises, zu dem es somit eine »Brücke« bildet. Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und vielen anderen Stellen ist der dgti-Ergänzungsausweis bereits bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter. 

Hinweis zur Nutzung des personengebundenen Semestertickets:
Bei Fahrgastkontrollen ist das Personal im öffentlichen Nahverkehr dazu befugt, eine Identitätskontrolle durchzuführen und nach einem offiziellen, gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) zu fragen.

Wir empfehlen Studierenden, die eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in der Studierendendatenbank vornehmen lassen, daher dringend, sich zusätzlich einen dgti-Ausweis zu besorgen.

Die Bauhaus-Universität Weimar haftet nicht für etwaige Ansprüche, die aufgrund des selbstgewählten Vornamens und des Gebrauchs entsprechender Dokumente entstehen könnten.
 

Wie und wo kann ich den dgti-Ergänzungsausweis beantragen?

Trans* Personen können den dgti-Ergänzungsausweis online über die Webseite der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. beantragen.
 

Übernahme der Kosten für den dgti-Ergänzungsausweis

Wenn Sie den dgti-Ergänzungsausweis extra für das Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der Universität beantragen, können Sie über das folgende Formular einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch das Gleichstellungsbüro der Bauhaus-Universität Weimar stellen. Bitte reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis zusammen mit dem folgenden Formular ein:

  • Formular: »Rückzahlung verauslagter Sachkosten«

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