Ab 01.03.2024 wird der regelmäßig erzwungene Passwortwechsel des selbst gewählten persönlichen Passwortes abgeschafft. Es gelten die folgenden Bestimmungen:
- Das Initialpasswort muss am Passwort-Portal in ein selbst gewähltes Passwort geändert werden. Es ist nur 90 Tage gültig.
- Selbst gewählte Passworte für Nutzer-Accounts sind an der Bauhaus-Universität unbegrenzt gültig (keine erzwungener regelmäßiger Passwortwechsel).
- Ein temporäres Passwort, dass durch das SCC gesetzt wurde, verliert bereits nach 5 Tagen seine Gültigkeit und sollte deshalb möglichst umgehend in ein selbst gewähltes Passwort geändert werden.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, informieren Sie sich bitte auf der Seite »Passwort vergessen?« oder melden Sie sich bitte persönlich beim Nutzerservice des SCC (aus Sicherheitsgründen hier keine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Ticket.)