für die Bauhaus-Universität Weimar und die Hochschule für Musik Weimar
In Absprache mit der Universitätsleitung stellt das SCC wenigen berechtigten Nutzer*innen die Möglichkeit zur Verfügung, Mails an Gruppen von Personen zu versenden. Die Verteiler mit den Mailadressen werden dabei per Skript aus dem Identity Management generiert. Die Mailadressen verbleiben im SCC, werden den Absendern also nicht zur Verfügung gestellt.
Berechtigte Nutzer*innen zum Versenden von Rundmails
Dazu gehören:
- Das Präsidium inkl. Büro des Präsidenten bzw. der Vizepräsidenten sowie des Kanzlers
- Die Geschäftsführerin des STUKO (Simone Braun)
- Die gewählten Mitglieder der Dekanate (Dekan, Prodekan, Studiendekan) und die Geschäftsführerinnen für Mailversand an ihre jeweilige Fakultät
- Fakultät Architektur und Urbanistik
- Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
- Fakultät Kunst und Gestaltung
- Fakultät Medien - Der Personalrat
- Für die HfM gelten analoge Regelungen.
Voraussetzung: Anfrage an den Nutzerservice des SCC
Wenn Sie berechtigt sind und eine Rundmail versenden wollen, stellen sie bitte per E-Mail eine entsprechende Anfrage an nutzerservice[at]uni-weimar.de
Ihre Anfrage muss enthalten:
- Absender
- Empfängerkreis (z.B. Mitglieder BUW, Mitarbeitende BUW, Studierende)
- Grund des Versandes
Fragen, Support und Ansprechpersonen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an den SCC-Nutzerservice. Wir informieren berechtigte Nutzer*innen gern über weitere Details für den Versand von Rundmails.