Netzanschluss von Arbeitsplatz-Computern

Technische Voraussetzungen

  • installierte Datennetzanschlussdose mit HABNET-Verbindung
  • Arbeitsplatz-Computer mit Netzadapterkarte
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  • Kabel zur Verbindung Datennetzanschlussdose - Computer

Mit der Beantragung der Netzeinbindung prüft das SCC, ob bereits ein Datennetzanschluss vorhanden ist. Sollte diese Baumaßnahme noch nicht erfolgt sein, wird der Antrag bis seiner Realisierung vom SCC verfolgt. Bis zum Abschluss der Baumaßnahme kann im Einzelfall ein mehrmonatiger Zeitraum vergehen, da die Mittelbereitstellung und eine Bündelung von Anträgen erforderlich sind.

Bei Systemen, die über keine integrierte Netzadapterkarte verfügen, ist die Netzadapterkarte durch den Antragsteller zu beschaffen bzw. finanzieren. Zur Installation der Netzadapterkarte müssen ein freier Steckplatz und auch ein freies Interrupt vorhanden sein. Es ist dringend erforderlich, diesbezüglichdas SCC zu konsultieren, damit eine geeignete Netzkarte (Bus, Kabel, Netzprotokolle) beschafft wird. Das Erfordernis einer Rücksprache mit dem SCC trifft gleichermaßen für die Beschaffung des Kabels zur Verbindung Datennetzanschlussdose – Computer zu.

Antragstellung
Zur Datennetzintegration ist ein online Antrag (Basisantrag) durch den autorisierten Systemadministrator zu stellen. Die Netzintegration setzt auch voraus, dass der Nutzer einen Benutzernamen für das System mit dem er in Zukunft arbeiten möchte, besitzt.
Der Rechnername kann vom Antragsteller gewählt werden.

Bearbeitungsverfahren
Sofern eine Datennetzanschlussdose (gemäß Abschnitt1) vorhanden ist, werden für den konkreten Fall eine IP-Adresse, Domain-Name und weitere Merkmale (Netzmaske, Broadcastadresse usw.) zugeordnet und dem Antragsteller durch seinen zuständigen Systemadministrator mitgeteilt.