Informationen zu einem guten Arbeitsklima/Betriebsklima erhalten Sie hier.
Hinweise für die Beschäftigen der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar über die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom Oktober 2013 - pdf
Baubetrieblicher Arbeitsschutz
Begriffsbestimmung
Zu den Erste-Hilfe-Materialien zählen Verbandkästen, Verbandstoffe, Verbandmittel, Pflaster, Krankentragen und Rettungsdecken.
Beschaffung von Erste-Hilfe-Material
Die Leiter der einzelnen Strukturbereiche legen in Absprache mit dem für ihren Verantwortungsbereich benannten Ersthelfer den Bedarf an Erste-Hilfe-Materialien fest.
Der so ermittelte Bedarf wird zwecks Beschaffung schriftlich durch die Ersthelfer an das Kanzleramt, Servicezentrum Sicherheitsmanagement, Herrn Schmidt, gemeldet. Die beschafften Erste-Hilfe-Materialien werden durch das Servicezentrum Sicherheitsmanagement den Ersthelfern zur weiteren Verteilung übergeben.
Weitere Auskünfte erteilt das Kanzleramt, Servicezentrum Sicherheitsmanagement, Herr Schmidt, Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 10.
Feuerlöscher Typ 6 kg ABC Pulver 21 A 144 B
Legende:
ABC-Brandklassen
Pulver-Löschmittel
21 A/144 B - Löschvermögen
Einteilung der Brände in Brandklassen
Brandschutzaufklärung/-schulung IV - 10.7
Die Ergonomie befasst sich mit der Anpassung der Arbeit an die physischen und psychischen Eigenschaften des Menschen.
Der Begriff Ergonomie wird unter www.ergo-online.de erklärt.
Bei Eintritt eines Notfalles Ruhe bewahren!
Sollte bedingt durch die Art des Notfalles (z. B. Brand) das Verlassen des Gebäudes notwendig werden, so sind folgende Handlungsweisen ihrerseits notwendig:
Themen für eine Unterweisung:
Allgemeiner Fragenkatalog für die Unterweisung:
Zur Unterstützung der Unterweisung ist es sinnvoll, mit allen Mitarbeitern die Flucht- und Rettungswege bis zur Sammelstelle abzugehen.
Hier können Sie ein pdf mit Information zur Grippe-Pandemie herunterladen.
Für die IT-Sicherheit ist das Servicezentrum für Computersysteme und -kommunikation verantwortlich. Weitere Informationen sowie Anspechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten Sie hier.
Hier können Sie ein pdf mit Informationen zur Ermittlung und Beurteilung von Brandgefährdungen herunterladen.
Schadstoffe sind definiert als chemische Elemente oder Verbindungen mit nachgewiesener oder vermuteter Schadwirkung auf Mensch, Tier, Pflanze oder Sachgüter. Schadstoffe können vom Menschen mit der Atmung, über die Haut oder über die Nahrung aufgenommen werden. Die gleichzeitige Aufnahme verschiedener Schadstoffe kann die Wirkung verstärken oder mindern. (Quelle: www.wissen.de)
Schadstoffe im Büro http://www.ergo-online.de (Link anklicken, dann klicken: Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Beleuchtung, Klima im Büro)
Schadstoffe werden den Gefahrstoffen (gefährliche Stoffe) zugeordnet, wenn sie die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen:
Ferner zählen dazu Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, die auf sonstige Weise chronisch schädigend sind oder aus denen beim Umgang gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können; außerdem Stoffe Zubereitungen und Erzeugnisse, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können.
Link zu http://www.vis.bayern.de/
Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind Vorschriften erlassen worden, die in der – Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung) – nachzulesen sind (www.umwelt-online.de auf umwelt-online Login gehen und anklicken - Regelwerk/Chemikalien).
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zum Schutz vor Gefahrstoffen: siehe HENRI
Entsorgung von gefährlichen Abfällen: siehe HENRI
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