Nach dem Präsidiumsbeschluss vom 8. Februar 2023 ist der Rahmenhygieneplan zum 10. Februar 2023 außer Kraft gesetzt.
Durch die Außerkraftsetzung besteht für Sie keine Verpflichtung mehr, die im Rahmenhygieneplan formulierten Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. in den Lehrräumen einzuhalten. Selbstverständlich können Sie aber für sich persönlich entscheiden, die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zum Schutz vor Infektionen das regelmäßige Lüften von Innenräumen, beizubehalten.
E-Mail des Präsidiums zur Außerkraftsetzung des Rahmenhygieneplans
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen, legen die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen vorübergehende Maßnahmen fest. Diese werden fortlaufend angepasst.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Verhaltensregeln/Infektionsschutzregeln in Thüringen:
Mit Auslaufen der Bundesregelung endet auch die Thüringer Corona-Schutzverordnung und so fallen ab dem 8. April 2023 sämtliche infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Freistaat weg.
Dennoch gilt es zu beachten, dass SARS-CoV-2 Infektionen nicht verschwunden sind, obwohl die gegenwärtigen Virusvarianten nur noch in geringem Maße schwere Krankheitsverläufe hervorrufen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen oder auch in Einzelfällen können weiter schwere Verläufe mit langfristigen Folgen auftreten.
Weitere Informationen unter: Coronavirus: Regeln in den Bundesländern | Bundesregierung / https://www.tmasgff.de/covid-19
Die genauen Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus, werden von der Bundesrepublik Deutschland, vom Land Thüringen und der Stadt Weimar in verschiedenen Verordnungen festgelegt, die regelmäßig aktualisiert werden.
Aktuell gültig:
Weitere Informationen:
Informationen des TMASGFF (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)
Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sind zunächst folgende Dinge wichtig:
Was müssen positiv Getestete beachten?:
Weitere Details, wie Sie in verschiedenen Fällen handeln sollten, finden Sie auf infektionsschutz.de:
Beobachten Sie, ob sich bei Ihnen Symptome einer Corona-Infektion entwickeln.
Wenn Sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wird Ihnen vom Land Thüringen »dringend empfohlen«, Ihre sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren. Zudem werden tägliche Schnell- oder Selbsttests empfohlen. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen ist jedoch nicht mehr verpflichtend.
Bitte richten Sie sich nach den Hinweisen von infektionsschutz.de:
Ein Selbsttest kann im Einzelhandel erworben und eigenständig (meist durch einen Nasenabstrich) durchgeführt werden, das Ergebnis liegt nach 15 bis 20 Minuten vor. Die Herstellerangaben zur Verwendung sind unbedingt zu beachten.
Angehörige der Universität erhalten einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest, sofern sie nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
Dieser wird bei begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion (z.B. bei Krankheitssymptomen oder einem positiven Schnelltestergebnis) durchgeführt und muss durch ein Labor ausgewertet werden.
Aktuell können Sie eine Corona-Schutzimpfung in einer Arztpraxis erhalten. Hinzu kommen verschiedene Sonder-Impfaktionen.
Auf der Seite »Impfangebot« finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, Aktionen sowie nützliche Links mit Hintergrundinformationen.
Robert Koch-Institut: COVID-19
Auswärtiges Amt: Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie
Handlungsempfehlung Infektionsschutz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Coronavirus-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Um das weitere Vorgehen bei einer Coronavirus-Infektion bezüglich eines PCR-Tests und unter Umständen nötiger Behandlungsschritte zu klären, wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notdienst unter 116 117 oder kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis.
Nach dem Präsidiumsbeschluss vom 8. Februar 2023 ist der Rahmenhygieneplan zum 10. Februar 2023 außer Kraft gesetzt.
Durch die Außerkraftsetzung besteht für Sie keine Verpflichtung mehr, die im Rahmenhygieneplan formulierten Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. in den Lehrräumen einzuhalten. Selbstverständlich können Sie aber für sich persönlich entscheiden, die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zum Schutz vor Infektionen das regelmäßige Lüften von Innenräumen, beizubehalten.
In Bezug auf die anstehenden Prüfungen entfallen auch hier die Abstandsregelungen ebenso wie die Pflicht, bei Unterschreiten der Mindestabstände Maske zu tragen. Die bereits zwischen den Fakultäten abgestimmte Raumplanung für die Prüfungsphase bleibt bestehen.
E-Mail des Präsidiums zur Außerkraftsetzung des Rahmenhygieneplans
Für Hilfe in schwierigen Lebenssituationen wenden Sie sich bitte an die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks Thüringen.
Alle Studierenden der Hochschulen Thüringens, die das Bedürfnis haben, mit einer neutralen Person über sich, ihre Situation und ihre Probleme zu sprechen und weitere Unterstützung zu erfahren, können die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Thüringen kostenlos in Anspruch nehmen. Ratsuchende – einzelne Personen und Paare – können sich sowohl mit studienbedingten Problemen als auch in persönlichen Konfliktsituationen an die Beratungsstelle wenden. Auf Anfrage wird die Beratung auch in Englisch angeboten.
» Informationen zur Beratung und Anmeldung
Psychosoziale Beratung Weimar
Marienstraße 15a, 1. OG, Raum 210
Anmeldezeiten: Dienstag 15 – 16 Uhr, Donnerstag 10 – 11 Uhr
Telefon: 03643 581681
E-Mail: psb-weimar[at]stw-thueringen.de
» Übersicht der Beratungsangebote an der Universität und extern
Für alle weiteren Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fakultät. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie hier:
An jeder Fakultät gibt es International Counsellor, die Ihnen für fachliche oder fakultätsspezifische Fragen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Ansprechpersonen im International Office:
Weitere Informationen auf der Website des International Office.
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