Der Thüringer Landtag hat für das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 sowie das Wintersemester 2021/2022 die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht. Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 an einer Thüringer Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.
Für das Sommersemester 2022 ist seitens des TMWWDG keine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit geplant.
Rechtliche Grundlage:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
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