Liebe Mitglieder und Angehörige der Universität,
ab dem 20. März 2022 endet die Gültigkeit des aktuellen Infektionsschutzgesetzes als Grundlage zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Wir planen für das kommende Semester an unserer Universität ein Präsenzsemester unter Beachtung der folgenden Punkte:
Wegen der derzeit noch hohen Infektionszahlen ist das sichere Studieren und Arbeiten auch ab dem 20. März weiter ein wichtiges gemeinsames Ziel. Der Weg zu normaler Präsenz auf dem Campus mit vielfältigen Austauschmöglichkeiten wird daher wie bisher sorgfältig vorbereitet, wo nötig schrittweise erfolgen und so schnell wie möglich umgesetzt. Die Absprachen insbesondere zwischen Studierenden und Lehrenden haben zu unserer Freude ganz überwiegend gut funktioniert, vielen Dank!
1. Beibehaltung der AHAL-Regelungen (Basisschutz)
Die grundlegenden Regelungen zum Abstandhalten, Hygienebeachtung, Maske tragen und Lüften sind zunächst weiter gültig. Die Universitätsleitung und die Dekane der Fakultäten sind sich einig, dass bei Unterschreitung von 1,5 m das Maskentragen obligatorisch ist. Somit bleibt zum Beispiel für Hörsäle die aktuelle Regelung bestehen: Bei einer Raumbelegung von 25% braucht man keine Maske, bei einer 50%igen Belegung muss eine Maske getragen werden. Die maximale Personenanzahl für Zusammenkünfte innen und außen werden von den Regelungen der Stadt Weimar und des Landes Thüringen übernommen, die in ca. 2 Wochen beschlossen werden sollen.
2. Wegfall der 3G-Kontrollen und Kontaktdatenerfassung
Die aktuelle 3G-Regelung für den Zutritt zu Universitätsgebäuden sowie für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen wird ersatzlos entfallen. Auch die Kontaktdatenerfassung ist nicht mehr notwendig. Die Universität setzt sich für den Erhalt des Testzentrums auf unserem Campus ein, damit ein einfacher Zugang bei Bedarf nach mehr Sicherheit bestehen bleibt. Je nach Gesetzeslage wird weiter gemäß dem jeweils aktuellen Rahmenhygieneplan verfahren.
3. Nutzung von Räumen für Lehre in Verbindung mit Arbeitsschutz
Die absolut nachvollziehbaren Wünsche zu mehr Nutzungsmöglichkeiten für studentische Arbeitsräume sind leichter umzusetzen als für Werkstätten, bei welchen geltende Arbeitsschutzvorgaben für Beschäftigte unbedingt eingehalten werden müssen. Alle Beteiligten suchen nach guten Möglichkeiten.
4. Öffnung der Universitätsgebäude
Zum Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters ist geplant, die Gebäude der Universität sowohl für Sie, als auch für Besucherinnen und Besucher erneut zu öffnen. Ab dem 4. April sind insbesondere das Hauptgebäude und der Van de Velde-Winkelbau wieder zugänglich. Dies ist in der Zeit von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr vorgesehen. Bis mindestens Ende Mai soll die Öffnung der Welterbestätten durch studentische Assistenzen flankiert werden. Die Maskenpflicht auf allen Fluren und Bewegungsflächen bleibt bestehen.
5. Informationen für Beschäftige zu Homeoffice und Dienstreisen
Ab dem 20. März entfällt die Pflicht zum Homeoffice für Beschäftigte. Die Infektionszahlen sind in Thüringen und in Weimar aktuell noch sehr hoch. Das Präsidium stimmt deshalb mit dem Personalrat überein, den aktuellen Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu folgen und pandemiebedingtes Homeoffice in einem Übergangszeitraum bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters, also bis zum 15. Juli 2022, weiterhin möglich zu machen. Die für ein Präsenzsemester notwendigen Personalkapazitäten vor Ort sind zu gewährleisten. Damit tragen wir dem Infektionsschutz Rechnung und können diesen Zeitraum gleichzeitig dazu nutzen, wo gewünscht und sinnvoll die Vereinbarungen zur alternierenden Telearbeit und/oder zum Mobilen Arbeiten abzuschließen. Weitere Informationen hierzu sowie zu Dienstreisen finden Sie zeitnah unter
https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/servicezentrum-sicherheitsmanagement/information-zum-coronavirus/faq/faq-fuer-beschaeftigte/.
6. Weitere Informationen der einzelnen Fakultäten und Bereiche
Da die Nutzungsbedingungen für Arbeitsräume, Werkstätten, Labore und Computer-Pools je nach Fakultät und Bereich unterschiedlich sein können, folgen auf deren Websites diese wichtigen Informationen so bald wie möglich. Hier finden Sie die Links der vier Fakultäten:
Die Universitätsbibliothek strebt an, dass ab dem 4. April die Begrenzung der Zahl der Arbeitsplätze und damit auch die Zugangserfassung über das thoska-Terminal wegfallen.
Die allgemeinen Regelungen haben wir überarbeitet und noch klarer zusammengefasst unter www.uni-weimar.de/coronavirus.
Schon jetzt laden wir Sie herzlich zu einem für alle Universitätsangehörigen offenen Treffen zum Semesterauftakt ein: am 8. April am Bauhaus.Atelier (14-17 Uhr) mit Zeit für Gespräche und Austausch. Wir und alle Mitarbeitenden und Lehrenden freuen uns, Sie dort und im Sommersemester zahlreich zu sehen!
Bis dahin alles Gute im Namen des Erweiterten Präsidiums
Prof. Dr. Jutta Emes, Präsidentin (interim.)
Prof. Dr. Christian Koch, Vizepräsident Studium und Lehre
Dr. Horst Henrici, Kanzler
Prof. Bernd Rudolf, Fakultät Architektur und Urbanistik
Prof. Dr. Uwe Plank-Wiedenbeck, Fakultät Bauingenieurwesen
Prof. Wolfgang Kissel, Dekan Fakultät Kunst und Gestaltung
Prof. Dr. Henning Schmidgen, Dekan Fakultät Medien
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