Liebe Studierende, liebe Mitarbeitende,
erst wenige Tage sind vergangen, seit wir Ihnen unsere Zwischenbilanz zum Wintersemester 2020/2021 zugesandt und einen Ausblick für den Jahreswechsel gegeben haben. Seitdem hat sich die Infektionslage in Deutschland und in Thüringen verschlechtert. Dies zeigt, wie dynamisch die Entwicklung ist und wie ernst wir sie nehmen müssen. Um einen weiteren starken Anstieg der Neuinfiziertenzahlen zu verhindern, haben am Sonntag, 13. Dezember 2020, die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder weitgreifende Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen, auf die wir auch als Universität reagieren wollen.
Die aktuelle Verordnung des Freistaates Thüringen vom 14. Dezember 2020 finden Sie hier: http://corona.thueringen.de/verordnungen
In dieser E-Mail informieren wir Sie darüber, welche Maßnahmen das Präsidium der Bauhaus-Universität Weimar aus dem Beschluss ableitet und wie sich diese auf Ihre Anwesenheit und Arbeit an der Universität auswirken.
Die bisher avisierte digitale Lehrphase startet bereits am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Die digitale Phase, in der generell keine Präsenzlehrveranstaltungen an der Universität stattfinden dürfen, soll zunächst bis zum 15. Januar 2021 andauern. Über etwaige Ausnahmen und Einzelfälle, bei denen eine Präsenz zwingend erforderlich ist (z.B. nicht verschiebbare Abschlussarbeiten und Prüfungen), entscheiden die Leitungen der Fakultäten direkt. Ausgenommen sind hiervon alle Gruppenarbeiten: Hierfür sind keine Ausnahmen erlaubt. Bitte prüfen Sie auch bei Gremien- und Kommissionssitzungen, ob diese verschoben werden oder digital stattfinden können.
In der Universitätsbibliothek sind die Lese- und Arbeitsplätze ab dem 16. Dezember 2020 nicht mehr nutzbar, ebenfalls gelten veränderte Öffnungszeiten. Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten direkt auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Ab 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 gilt für alle Beschäftigten der Bauhaus-Universität Weimar, dass die Arbeit wo möglich ins Homeoffice (mobiles Arbeiten) zu verlagern ist. Arbeit in Präsenz ist nur dann möglich, wenn es die Arbeitsorganisation nicht anders zulässt; dabei muss der Rahmenhygieneplan eingehalten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den jeweiligen Vorgesetzten. Mehrfachbelegungen von Büroräumen sind unbedingt zu vermeiden. Weitere Informationen zur Arbeit im Homeoffice (Arbeitszeitfragen, Datenschutz, etc.) finden Sie in den FAQs für Beschäftigte.
Detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsaufgaben werden im FAQ-Bereich der Corona-Themenseite bekannt gemacht: www.uni-weimar.de/coronavirus
Der Publikums- und Besucherverkehr ist untersagt. Die Universitätsgebäude werden daher aus Sicherheitsgründen verschlossen. Über die Thoska-Dienstausweise und/oder Schließberechtigungen ist sichergestellt, dass die Beschäftigten für notwendige Präsenzarbeiten vor und nach der Schließzeit (also bis 23. Dezember 2020 und wieder ab 4. Januar 2021) an ihre Arbeitsplätze kommen. Studierenden ist im notwendigen Umfang der Zutritt zu ermöglichen. Der Zugang zur Steubenstraße 6 ist ebenfalls für die Öffnungszeit der Universitätsbibliothek über den Eingang Hochschulforum (am Stuhl) gewährleistet.
Alle Regelungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021, dann bewertet das Präsidium gemeinsam mit dem Erweiterten Krisenstab die Lage neu und informiert Sie umgehend über den weiteren Verlauf des Semesters. Bitte beachten Sie auch regelmäßig die Angaben auf der Corona-Themenseite (www.uni-weimar.de/coronavirus) und prüfen Sie das Postfach Ihrer Universitätsmailadresse. Ich danke Ihnen.
Für das Präsidium
Winfried Speitkamp
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