Ab dem 31. Juli 2020 gilt in Weimar die 11. Allgemeinverfügung, welche die »Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2« in Bezug auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Pflicht zur Kontaktverfolgung in der Gastronomie ergänzt.
Die 11. Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2020 (ursprünglich: 31. August 2020) und kann hier nachgelesen werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der 11. Allgemeinverfügung ist hier einzusehen.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv