Zur Eindämmung der Corona-Infektionen im Stadtgebiet Weimar erlässt die Stadt ihre 14. Allgemeinverfügung. Dieser ergänzt die geltenden Thüringer Corona-Verordnungen in Bezug auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im medizinischen Bereich, in Betrieben und im Lebensmittelhandel.
Neu in der 14. Allgemeinverfügung:
Nicht öffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen, Zusammenkünfte sowie private und familiäre Feiern in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 10 Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten sind untersagt.
Die 14. Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. Januar 2021 (ursprünglich 30. November 2020) und ersetzt die 13. Allgemeinverfügung.
Für den Zeitraum 23.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 gelten die Regelungen des Freistaates Thüringen hinsichtlich privater Treffen. (Siehe Allgemeinverfügung 14a)
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